Nationale Gesetzgebung
Auf Basis von Art. 17a des Eisenbahngesetzes (EBG) führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Register aller in der Schweiz zugelassenen Eisenbahnfahrzeuge. In diesem schweizerischen Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR, engl. für National Vehicle Register) erfasst es die Halter von Eisenbahnfahrzeugen mittels einer Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM, (engl. für Vehicle Keeper Marking). Im Weiteren teilt es Triebfahrzeugen und Triebzügen, Reisezug- und Güterwagen sowie Spezialfahrzeugen bei der Erstzulassung (Betriebsbewilligung) eine zwölfstellige Fahrzeugnummer zu.
Im Auftrag des BAV betreibt die Firma ENOTRAC AG die für das Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR) eingerichtete elektronische Datenbank.
Mit dem NVR wird jedem in der Schweiz registrierten Fahrzeug ein verantwortlicher Fahrzeughalter und eine für die Instandhaltung des Fahrzeugs zuständige Stelle zugeordnet. Es enthält zusätzlich Angaben zur Betriebsbewilligung und zu den europäisch erteilten Typengenehmigungen. Das Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR) ist Teil des europäischen Fahrzeugregisters (ECVVR).