Alle in der Schweiz zugelassenen Eisenbahnfahrzeuge sind in einem zentralen Fahrzeugregister verzeichnet. Nebst vielen anderen Angaben sind dort die Fahrzeughalter und die Angaben zur Betriebsbewilligung aufgeführt.
Auf Basis von Art. 17a des Eisenbahngesetzes (EBG) führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Register aller in der Schweiz zugelassenen Eisenbahnfahrzeuge. In diesem schweizerischen Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR, engl. für National Vehicle Register) erfasst es die Halter von Eisenbahnfahrzeugen mittels einer Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM, (engl. für Vehicle Keeper Marking). Im Weiteren teilt es Triebfahrzeugen und Triebzügen, Reisezug- und Güterwagen sowie Spezialfahrzeugen bei der Erstzulassung (Betriebsbewilligung) eine zwölfstellige Fahrzeugnummer zu.
Im Auftrag des BAV betreibt die Firma ENOTRAC AG die für das Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR) eingerichtete elektronische Datenbank.
Mit dem NVR wird jedem in der Schweiz registrierten Fahrzeug ein verantwortlicher Fahrzeughalter und eine für die Instandhaltung des Fahrzeugs zuständige Stelle zugeordnet. Es enthält zusätzlich Angaben zur Betriebsbewilligung und zu den europäisch erteilten Typengenehmigungen. Das Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR) ist Teil des europäischen Fahrzeugregisters (ECVVR).
Das Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister ist entweder über die Website des BAV (Fahrzeugregister) erreichbar oder kann direkt über die Adresse www.rollingstockregister.ch aufgerufen werden. Die Abfrage von Daten zu einem einzelnen Fahrzeug ist mit Hilfe der 12-stelligen Fahrzeugnummer möglich und öffentlich zugänglich. Für umfangreichere Recherchen in der Datenbank sind spezielle Zugriffsrechte notwendig, die je nach Qualifikation des Antragsstellers vom BAV vergeben werden.
Weitergehende Berechtigungen werden vergeben an:
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugeigner
- für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stellen (ECM-Stelle) und an
- Schweizer Behörden, anerkannte oder bezeichnete Prüfstellen sowie weitere Organisationen.
Das Europäische Fahrzeugregister (ECVVR) der Europäischen Eisenbahnagentur ist über die Webseite https://vvr.era.europa.eu erreichbar (Login notwendig). Im ECVVR können Daten eines Fahrzeugs in einem dem ECVVR angeschlossenen, nationalen Fahrzeugregister abgefragt werden. Der Zugang ist nur für registrierte Nutzer möglich. Registrierten Nutzern werden entsprechend ihrer Rolle Zugriffsrechte zugeteilt. Die Zugriffsrechte richten sich nach Ziffer 3.3 des Anhangs zum Beschluss der Kommission 2011/107/EU. Ein Antrag zur Zuteilung von Benutzerrechten für den Zugang zur ECVVR-Datenbank ist per E-Mail an das BAV zu richten. Der Zugang zum ECVVR erfordert eine gültige E-Mail-Adresse.
Registrierte Fahrzeughalter mit einer Fahrzeughalterkennzeichnung VKM (engl. Vehicle Keeper Marking) erhalten einen Zugang zum Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister mit der Möglichkeit, gewisse Daten der eigenen Eisenbahnfahrzeuge zu mutieren. Zum Beispiel ist die Zuordnung von Fahrzeugen zu einem Eigner oder zu einer für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stelle (ECM-Stelle) Sache des Fahrzeughalters.
Zuteilung einer VKM
Die Fahrzeughalterkennzeichnung VKM ist ein aus zwei bis fünf Grossbuchstaben bestehender Code. Der VKM-Code wird gemeinsam durch die Eisenbahnagentur der Europäischen Union ERA und die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF vergeben.
Verfügt ein Fahrzeughalter mit Geschäftssitz in der Schweiz über keinen VKM-Code, kann er diesen mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular schriftlich oder mittels eingescannter Datei im PDF-Format elektronisch beim Bundesamt für Verkehr beantragen. Vor der Übermittlung eines Antrags muss der künftige Fahrzeughalter anhand des VKM-Registers (VKMR) prüfen, ob der gewünschte Code noch verfügbar ist. Das BAV prüft dann die erhaltenen Angaben und leitet sie an die OTIF weiter.
Ein Fahrzeughalter mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz muss sich für die Zuteilung eines VKM-Codes an die zuständige Behörde jenes Staates wenden, in dem das Unternehmen seinen Geschäftssitz hat.
Ausländische Fahrzeughalter mit VKM
Wurde einem Fahrzeughalter mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz durch ERA und OTIF bereits eine VKM zugeteilt, genügen für eine Registrierung als Halter im Schweizer NVR die folgenden Angaben:
- VKM-Code
- Vollständige Anschrift des Geschäftssitzes des Unternehmens
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
Dieser Antrag ist per E-Mail an das Bundesamt für Verkehr zu richten.
Nach der Registrierung als Fahrzeughalter im Schweizer Fahrzeugregister (NVR) erhält die im Antrag bezeichnete Kontaktperson durch das BAV die Zugangsdaten zur Datenbank per E-Mail zugestellt. Die Registrierung als Fahrzeughalter im NVR ist kostenlos.
Zugang zur Datenbank als Fahrzeugeigner
Für Eigner von Schienenfahrzeugen kann ein eingeschränkter Zugang mit Leseberechtigung eingerichtet werden. Durch einen Eigner können nur Angaben zu eigenen Fahrzeugen abgerufen werden.
Ein entsprechender Antrag ist per E-Mail an das Bundesamt für Verkehr zu richten und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und vollständige Adresse
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
Nach der Registrierung als Fahrzeugeigner im Schweizer Fahrzeugregister (NVR) erhält die im Antrag bezeichnete Kontaktperson durch das BAV die Zugangsdaten zur Datenbank per E-Mail zugestellt. Die Registrierung als Eigner im Schweizer NVR ist kostenlos.
Zugang zur Datenbank als Betrachter
Für Schweizer Behörden, anerkannte oder bezeichnete Prüfstellen sowie weitere Organisationen besteht die Möglichkeit, eine Leseberechtigung für die im Fahrzeugregister vorhandenen Daten zu erhalten. Die Bearbeitung von Daten in der NVR-Datenbank ist nicht möglich.
Ein entsprechender Antrag ist per E-Mail an das Bundesamt für Verkehr zu richten und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und vollständige Adresse
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
Nach der Registrierung als Betrachter erhält die im Antrag bezeichnete Kontaktperson durch das BAV die Zugangsdaten zur Datenbank per E-Mail zugestellt. Die Registrierung als Betrachter im Schweizer NVR ist kostenlos.
Jedes im Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister mit Status "in Betrieb" eingetragene Fahrzeug muss betriebssicher sein. Die für die Instandhaltung von Fahrzeugen verantwortliche Stelle muss nach der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (EU) 2016/798 im Fahrzeugregister eingetragen sein. Die verantwortliche Stelle für Fahrzeuge muss zusätzlich nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 zertifiziert sein. Das Zertifikat wird ebenfalls im Fahrzeugregister eingetragen.
Die Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht sind in Art. 5j und Art. 58 EBV beschrieben. Die Anforderungen gemäss Art. 14 Abs. 2 und 3 sowie Anhang III der Richtlinie (EU) 2016/798 und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 gelten jedoch für alle verantwortlichen Stellen für Fahrzeuge.
Die Benutzerrechte für ECM-Stellen sind beim Betreiber der Datenbank, der ENOTRAC AG, mit einer E-Mail an rollingstockregister@enotrac.com zu beantragen. Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Nummer des Unternehmens
- vollständige Adresse des Geschäftssitzes
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
- zudem muss dem Antrag gegebenenfalls ein gültiges Zertifikat gemäss der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 beigelegt werden.
Die anschliessende Zuordnung seiner Fahrzeuge zu einer ECM-Stelle ist Sache des Fahrzeughalters. Die Registrierung einer für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stelle im Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister ist kostenlos.
Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen für ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 der Kommission
Grundsätzlich erfolgt die Erstregistrierung eines Fahrzeugs im Nationalen Fahrzeugregister desjenigen Staates, der die erste Betriebsbewilligung erteilt.
Bevor in der Schweiz für neue Fahrzeuge ein Zulassungsantrag gestellt wird, müssen die benötigten Fahrzeugnummern beim BAV reserviert werden. Das BAV bestimmt auf Grund der technischen und betrieblichen Merkmale des Fahrzeugs die zwölfstelligen Fahrzeugnummern und merkt diese unter dem beantragten Halterkürzel im Register vor.
Registrierung und Kennzeichnung von Meter- und Spezialspurfahrzeugen
Haltern von Meter- und Spezialspurfahrzeugen wird ebenfalls eine Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM) zugewiesen und diese müssen ihre Fahrzeuge mit einer Fahrzeugnummer im Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister eintragen.
Am Fahrzeug selbst muss mindestens die Laufnummer (Ziffern 8 bis 11 ohne Kontrollziffer 12) angebracht werden, ausser die Fahrzeuge werden im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt. In diesem Fall muss die Kennzeichnung der Fahrzeuge den Vorgaben entsprechen, die in der Anlage P Teil 2 zum Beschluss 2012/757/EU aufgeführt sind.
Gebühren
Die Reservierung von Fahrzeugnummern wie auch alle Änderungen an Dateninhalten im Schweizer NVR sind kostenlos.
Einzig für die im Schweizer Eisenbahnfahrzeugregister mit Status "in Betrieb" eingetragenen Fahrzeuge fallen Gebühren an, die vom Fahrzeughalter zu übernehmen sind. Sie richten sich nach Art. 25a der Gebührenverordnung des BAV (GebV BAV). Sie betragen CHF 2.50 pro Fahrzeug. Sie wird nicht erhoben von Fahrzeughaltern mit weniger als 20 registrierten Fahrzeugen. (Stand Juli 2023). Die Gebühren werden einmal pro Kalenderjahr durch den Registerführer ermittelt und den Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt. Massgebend für die Berechnung ist der Fahrzeugbestand am 30. Juni vom Berechnungsjahr.
FAQ Fahrzeugregister
Das Eisenbahn-Fahrzeugregister wird vom Bundesamt für Verkehr BAV geführt. Das BAV hat die Firma ENOTRAC AG mit dem Betrieb der Datenbank des Fahrzeugregisters beauftragt. Die ENOTRAC AG gilt als Registerführer.
Nein, ein Fahrzeughalter muss über eine Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM) verfügen.
Der im Register eingetragene Halter ist gemäss der Schweizer Eisenbahngesetzgebung für den sicheren Betriebszustand seiner Fahrzeuge und für den Fahrzeugunterhalt verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für die Daten in der NVR-Datenbank der unter seinem Halterkürzel eingetragenen Fahrzeuge.
Sind Daten eines Fahrzeugs nicht mehr korrekt, muss unverzüglich durch den Fahrzeughalter ein Änderungsantrag gestellt werden. Rechtsverbindlich ist immer der Eintrag im Fahrzeugregister.
Die VKM kann zurückgegeben oder an ein anderes Unternehmen abgetreten werden. Ein entsprechender Antrag ist an das Bundesamt für Verkehr BAV, Sektion Schienennetz, 3003 Bern oder per E-Mail an info_tuv@bav.admin.ch zu übermitteln.
Ändert mit dem Verkauf die Halterverantwortung und damit die Fahrzeughalterkennzeichnung, ist in der Datenbank ein Halterwechselantrag zu stellen. Der aktuelle Halter gibt das Fahrzeug aus seinem Bestand in den virtuellen Halterpool ab. Der neue Halter übernimmt das Fahrzeug mit dem entsprechenden Antrag in der Datenbank in seinen Bestand. Bei der Fahrzeugübernahme sind durch den neuen Fahrzeughalter die für den Unterhalt zuständige Stelle (ECM) und gegebenenfalls der Eigner zu bestimmen. Für den Zeitraum, während dem das Fahrzeug keinem Halter zugeordnet ist, kann es über die öffentliche Suche nicht abgefragt werden und darf nicht eingesetzt werden.
Einem Schienenfahrzeug wird bei der ersten Inbetriebnahme eine zwölfstellige Fahrzeugnummer zugeteilt, die es während seiner gesamten Lebensdauer beibehält. Sie wird nur geändert, wenn sie auf Grund von technischen Änderungen am Fahrzeug nicht mehr mit dem Fahrzeug übereinstimmt. Andere Fahrzeugnummernwechsel sind nicht möglich.
Sofern die technischen oder betrieblichen Merkmale mit der Fahrzeugnummer nicht mehr übereinstimmen, muss dem Fahrzeug durch das BAV eine neue zwölfstellige Fahrzeugnummer zugewiesen werden. Ein entsprechender Antrag ist spätestens mit Einreichen des Antrags auf Betriebsbewilligung per E-Mail an fahrzeugregister@bav.admin.ch zu übermitteln.
Inbetriebnahmegenehmigungen in weiteren Ländern sind im Fahrzeugregister einzutragen. Das BAV benötigt die entsprechende Zulassung in einer Schweizer Landessprache oder in Englisch, oder das von der Europäischen Eisenbahnagentur zur Verfügung gestellte Formular. Dieses Formular wird durch die ausländische Behörde auf Verlangen ausgestellt.
Senden Sie ein E-Mail an fahrzeugregister@bav.admin.ch unter Angabe Ihres Namens und der Fahrzeughalterkennzeichnung mit der Bitte um Zuteilung eines neuen Passworts. Das BAV wird ein neues Passwort zustellen, das bei der ersten Anmeldung in der Datenbank geändert werden muss.
Ein Fahrzeughalter hat nur Zugriff auf seine eigenen Fahrzeuge. Weitere Fahrzeuge können unter Eingabe der zwölfstelligen Fahrzeugnummer über den öffentlichen Datenbankzugang abgerufen werden.
In folgenden Fällen sind die Daten zu einer registrierten Fahrzeugnummer über den öffentlichen Zugang nicht abrufbar:
- Das Fahrzeug ist nicht mit dem Status "in Betrieb" registriert
- Das Fahrzeug wurde vom aktuellen Halter mittels Halterwechselantrag in den Pool abgetreten und vom neuen Fahrzeughalter noch nicht in seinen Bestand übernommen.
In diesen Fällen darf das Fahrzeug nicht eingesetzt werden.