Anschlussgleise

Güterwagen werden auf dem Anschlussgleis aus einem Produktionsbetrieb von Coop gezogen
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb auf Anschlussgleisen liegt beim verantwortlichen Unternehmen.
© railCare AG

Anschlussgleise bezeichnen private, d.h. nicht im Eigentum einer Eisenbahninfrastrukturbetreiberin stehende Gleisanlagen. Sie dienen meist der Erschliessung eines Produktionsstandorts oder einer Verladeanlage eines Unternehmens und gewährleisten den Anschluss an das öffentliche Eisenbahnnetz.

Die Anschlussgleise werden vom BAV beaufsichtigt. Das BAV führt hierzu ein Verzeichnis. Dieses enthält unter anderem Daten zu den zuständigen Unternehmen und den verantwortlichen Personen.

Die Erteilung einer Bewilligung zum Bau oder Änderung eines Anschlussgleises erfolgt durch die nach der kantonalen Gesetzgebung zuständigen Behörde, setzt jedoch die vorgängige Prüfung des BAV voraus. Jeder Anschlussgleisbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, Veränderungen dem BAV zu melden bzw. im Verzeichnis des BAV zu vermerken; dies betrifft sowohl stillgelegte als auch genutzte Gleise.

Bei der Nutzung bzw. dem Betrieb von Anschlussgleisen sind die bahnbetrieblichen Vorschriften einzuhalten und die nötigen Bewilligungen einzuhalten:

  • Für Fahrten aus dem Anschlussgleis über den Anschlusspunkt hinaus auf die anschliessende Infrastruktur werden eine Netzzugangsbewilligung und eine Sicherheitsbescheinigung benötigt.
  • Sowohl aus eigener Kraft verkehrende als auch geschleppte Eisenbahnfahrzeuge, die über den Anschlusspunkt hinaus das Eisenbahnnetz einer konzessionierten Infrastrukturbetreiberin befahren, bedürfen einer vorgängigen Betriebsbewilligung durch das BAV.
  • Bei den Triebfahrzeugführenden und weiterem sicherheitsrelevantem Personal ist die Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) einzuhalten.

Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt beim verantwortlichen Unternehmen. Das BAV prüft risikoorientiert und stichprobenweise, ob die Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen.

Im Rahmen des Konzepts für den Gütertransport für die Schiene sorgt der Bund für gute Rahmenbedingungen für Anschlussgleise, insbesondere über die Berücksichtigung in den raumplanerischen Instrumenten. Zudem kann der Bund den Bau von Anschlussgleisen finanziell fördern, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/anschlussgleise.html