Infrastrukturkonzessionen

Wer eine Eisenbahninfrastruktur bauen und betreiben will, benötigt eine Infrastrukturkonzession.

Gültige Konzessionen für den Bau und den Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen, sogenannte Eisenbahninfrastrukturkonzessionen sind im TU-Verzeichnis des BAV unter dem Typ «EBK» abrufbar. Das Verzeichnis enthält Angaben wie z.B. die Konzession-Nr. (= Recht-Nr.), die Gültigkeitsdauer und die Bezeichnung der Strecken.

Die Eisenbahninfrastrukturkonzession wird für höchstens fünfzig Jahre erteilt. Der Bundesrat ist für die erstmalige Erteilung von Eisenbahninfrastrukturkonzessionen zuständig, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für deren Erneuerung und Übertragung. Das Konzessionsverfahren wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) durchgeführt. Somit sind ihm auch sämtliche Gesuche einzureichen.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäss Artikel 6 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 [EBG; 742.101] kann die Konzession erteilt oder erneuert werden, wenn für diese u.a. keine wesentlichen öffentlichen Interessen, namentlich der Raumplanung, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes oder der nationalen Sicherheitskooperation, entgegenstehen.

Das Verfahren für die Eisenbahninfrastrukturkonzessionen ist in der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über Konzessionen, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur [KPFV; 742.120] geregelt. Darin sind auch die einzureichenden Unterlagen definiert. Bei der Erneuerung oder der Übertragung einer Eisenbahninfrastrukturkonzession entscheidet das BAV von Fall zu Fall, welche Dokumente dem Gesuch beizufügen sind (Art. 8 Abs. 3 KPFV).

Gesuch um Erneuerung oder Übertragung

Im BAV ist die Sektion Marktzugang für die Erneuerung und Übertragung von Eisenbahninfrastrukturkonzessionen zuständig.

Die Eisenbahninfrastrukturbetreiberinnen sollten spätestens 6 Monate vor dem Ablauf ihrer Eisenbahninfrastrukturkonzession ein Gesuch beim BAV einreichen.

Die folgende Checkliste enthält alle notwendigen Informationen.

Erneuerung und Übertragung von Konzessionen für Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur (PDF, 127 kB, 02.05.2022)

Fragen können an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: Marktzugang@bav.admin.ch

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/infrastrukturkonzession.html