Zugang zur Datenbank als Fahrzeugeigner
Für Eigner von Schienenfahrzeugen kann ein eingeschränkter Zugang mit Leseberechtigung eingerichtet werden. Durch einen Eigner können nur Angaben zu eigenen Fahrzeugen abgerufen werden.
Ein entsprechender Antrag ist per E-Mail an das Bundesamt für Verkehr zu richten und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und vollständige Adresse
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
Nach der Registrierung als Fahrzeugeigner im Schweizer Fahrzeugregister (NVR) erhält die im Antrag bezeichnete Kontaktperson durch das BAV die Zugangsdaten zur Datenbank per E-Mail zugestellt. Die Registrierung als Eigner im Schweizer NVR ist kostenlos.
Zugang zur Datenbank als Betrachter
Für Schweizer Behörden, anerkannte oder bezeichnete Prüfstellen sowie weitere Organisationen besteht die Möglichkeit, eine Leseberechtigung für die im Fahrzeugregister vorhandenen Daten zu erhalten. Die Bearbeitung von Daten in der NVR-Datenbank ist nicht möglich.
Ein entsprechender Antrag ist per E-Mail an das Bundesamt für Verkehr zu richten und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und vollständige Adresse
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
Nach der Registrierung als Betrachter erhält die im Antrag bezeichnete Kontaktperson durch das BAV die Zugangsdaten zur Datenbank per E-Mail zugestellt. Die Registrierung als Betrachter im Schweizer NVR ist kostenlos.