Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen

Jedes Eisenbahnfahrzeug, welches in der Schweiz verkehrt, benötigt grundsätzlich eine gültige Zulassung in Form einer Betriebsbewilligung.

BLS Doppelstockzug Mutz RABe 515 vom Typ KISS der Firma Stadler Rail
Der MUTZ (Moderner, Universeller TriebZug) ist für die BLS seit 2012 zuverlässig auf den Linien der S-Bahn Bern unterwegs.
© BLS AG

Das BAV erteilt die Betriebsbewilligungen auf Grundlage von Art. 6a, 7, 8 und 15a-z der Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV)

Für Versuchs- und Probefahrten sowie Überführungen wird ebenfalls eine Betriebsbewilligung benötigt, welche zeitlich befristet ist.

Das Vorgehen von der Einreichung des Gesuchs über die Führung des Sicherheitsnachweises bis zur Betriebsbewilligung ist in der Richtlinie "Zulassung Eisenbahnfahrzeuge" beschrieben.


Kontakt

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Anfragen bitte an folgende Adresse richten:

zulassung@bav.admin.ch

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