Für den Betrieb der Bahninfrastruktur ist eine Sicherheitsgenehmigung notwendig.
Die Sicherheitsgenehmigung umfasst die Bestätigung der Zweckmässigkeit des Sicherheitsmanagementsystems der Infrastrukturbetreiberin und die Akzeptanz der Vorkehrungen, die diese getroffen hat, um einen sicheren Betrieb auf ihren Strecken zu gewährleisten.
Anfragen zur Sicherheitsgenehmigung bitte an folgende Adresse richten: netz@bav.admin.ch