Harmonisierte Normen

Das BAV bezeichnet im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft die technischen Normen, welche geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen und die technischen Ausführungsbestimmungen zu konkretisieren. Soweit möglich, bezeichnet es international harmonisierte Normen (Art. 23f, Abs. 2 EBG).

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/harmonisierte-normen.html