Zulassung von Triebfahrzeugführenden
Das BAV ist für verschiedene Aspekte der Zulassung von Triebfahrzeugführenden (Lok- und Tramführer) und von weiterem Personal mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich zuständig (z. B. Fahrdienstleiter, Baustellensicherung). Es legt die medizinischen, psychologischen und fachlichen Voraussetzungen fest, welche dieses Personal zu erfüllen hat. Das BAV ernennt die Prüfungsexperten, Vertrauensärzte und Vertrauenspsychologen. Es regelt, wie die Prüfungsexperten die praktische und theoretische Triebfahrzeugführer-Prüfung durchführen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Prüfungen bestanden, stellt das BAV den Triebfahrzeugführenden den Führerausweis aus. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, entzieht das BAV den Führerausweis.
Beschluss Nr. 2/2016 des gemischten Landverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz
Beschluss Nr. 2/2016
Änderung des Anhangs 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße.
Bescheinigung zum Führerausweis für Triebfahrzeugführende der Eisenbahnen nach VTE (SR 742.141.21)
Berechtigt zusammen mit dem Führerausweis zum Ausführen von Rangierbewegungen und zum Führen von Zügen des ausstellenden Eisenbahnunternehmens, welches über die Gesamtverantwortung über das Führen eines Zuges verfügt.
Bescheinigung zu ausländischem Führerausweis zum Führen von Zügen nach VTE (SR 742.141.21)
Berechtigt zusammen mit dem ausländischen Führerausweis zum Ausführen von Rangierbewegungen und zum Führen von Zügen des ausstellenden Eisenbahn-unternehmens, welches über die Gesamtverantwortung über das Führen eines Zuges verfügt.