Typenzulassungen Elemente von Eisenbahnanlagen

Als Vorleistung für die in Art. 18 des Eisenbahngesetzes (EBG) geregelten Plangenehmigung für Bauten und Anlagen ermöglicht der Art. 18x EBG die so genannte Typenzulassung für Elemente von Eisenbahnanlagen, die in genau gleicher Weise und in gleicher Funktion mehrfach Anwendung finden.

Das Verfahren zur Erlangung einer Typenzulassung ist in der Richtlinie "Typenzulassung Anlagenelemente" des BAV geregelt:

Im Verlauf der Typenzulassungsverfahren werden oft auch so genannte Einzelzulassungen erteilt, die nur für den in dieser Zulassung aufgeführten eingeschränkten Einsatz gültig sind.

Auf Wunsch der Bahnen veröffentlicht das BAV hier eine Übersicht aller seit dem Jahr 2000 erteilten Zulassungen, die für neue Anwendungen noch gültig sind. Die Listen werden periodisch aufdatiert. Bitte beachten Sie das Aktualisierungsdatum ("Stand") und die Erläuterungen im Kopfteil der Listen.

Aus Aufwandgründen sind die Einträge nur in einer Sprache gehalten (Originalsprache der Verfügung, meist deutsch); wir bitten die anderssprachigen Benutzer um Verständnis.

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