Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen

Die Eisenbahnverordnung (EBV) verlangt für verschiedene Bewilligungsverfahren eine Bewertung der Sicherheit bzw. der Konformität durch unabhängige Prüfstellen. Das BAV stützt sich in den Verfahren auf diese Bewertungen. In einer Richtlinie hat das BAV die Anforderungen an unabhängige Prüfstellen präzisiert, ihren Beizug definiert und die von ihnen zu erbringenden Leistungen festgelegt.

Risikobewertungsstellen, die Sicherheitsbewertungen zur ordnungsgemässen Anwendung des Risikomanagementverfahrens sowie der Beurteilung seiner Ergebnisse vornehmen wollen, können sich vom BAV anerkennen lassen.

Benannte beauftragte Stellen, welche die Übereinstimmung von Teilsystemen mit den grundlegenden Anforderungen (soweit diese durch notifizierte nationale Vorschriften konkretisiert sind) prüfen, müssen vom BAV anerkannt sein.

Das BAV stellt mit der Anerkennung fest, dass die Risikobewertungsstelle oder die benannte beauftragte Stelle für bestimmte Bereiche die fachlichen Anforderungen erfüllt.

Das BAV veröffentlicht eine Liste der anerkannten Stellen und ihrer Prüfungsbereiche. Die Benennung der Prüfungsbereiche hat nur informativen Charakter. Für den genauen Umfang der Anerkennung ist die jeweilige Anerkennungsverfügung des BAV massgebend.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/fachinformationen/unabhaengige-pruefstellen-eisenbahnen.html