Die Guidance ist eine Sammlung von Richtlinien des Bundesamts für Verkehr. Diese klären und präzisieren die gesetzlichen Vorgaben in den subventionierten Bereichen des öffentlichen Verkehrs.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung wurde von Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Richtlinie zur Umsetzung der GGUV erarbeitet. Sie enthält präzisierende Vorgaben und Umsetzungshilfen zur GGUV und zu RID/ADR.
Für eine einheitliche Vorgehensweise hat das BAV verschiedenen Musterformulare in die Richtlinie integriert.
Verzeichnis der Anhänge zur Richtline GGUV
Anhang 4.3: Bericht zur Anerkennung der Befähigung zum Schweissen an Tanks (DOCX, 39 kB, 30.06.2017)
Bahn
Genehmigungsfreie Erstellung und Änderung von Bauten und Anlagen (PDF, 637 kB, 09.11.2022)Richtlinie BAV zu Art. 1a der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen vom 2. Februar 2000 (VPVE; SR 742.142.1)
Erlass von Betriebs- und Fahrdienstvorschriften (RL BV-FDV) (PDF, 376 kB, 01.07.2024)Gültig ab 1. Juli 2024
Vogelschutz (PDF, 916 kB, 15.02.2021)- bei Fahrleitungsanlagen
- bei auf Fahrleitungstragwerken installierten Übertragungsleitungen
Nachweis sicheres Fahrverhalten Meterspur-, Spezialspur- und Zahnradbahnen (PDF, 470 kB, 30.11.2020)
Richtlinie für NZB SiBe + SiGe (PDF, 784 kB, 01.12.2019)Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung
Nachweisführung Sicherungsanlagen (RL SA) (PDF, 462 kB, 23.10.2015)Anleitung für die Nachweisführung (Sicherheit und IOP-Konformität) in Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren.
Richtlinie Personenwarnsystem im Perronbereich (PDF, 565 kB, 01.09.2014)Spezielle Risikosituationen im Perronbereich: Bedarfsnachweis, Konzeption und Einsatz von Personenwarnsystemen im Perronbereich (PWS-P);
Art. 34 Absatz 4 EBV
AB-EBV zu Art. 34, AB 34.4, Ziffern 6 und 6.1
Zulassung Eisenbahnfahrzeuge (PDF, 2 MB, 01.07.2024)Richtlinie auf Grundlage von Art. 6a, 6b, 7, 8 und 15a-z der Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV)
Gemäss Artikel 5g der Eisenbahnverordnung (EBV, SR 742.141.1) stellen die Eisenbahnunternehmen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) jährlich einen Sicherheitsbericht zu. Die BAV-Richtlinie «Jährlicher Sicherheitsbericht der Eisenbahnunternehmen (JSB EB)» beschreibt, welche Informationen die Eisenbahnunternehmen im jährlichen Sicherheitsbericht zuhanden des BAV übermitteln müssen.
Die Informationen zum Berichtsjahr sind dem BAV bis am 31. Mai des folgenden Jahres über die Webapplikation einzureichen:
Erläuterungsbericht zur Revision der Gleisaushubrichtlinie, 2018 (PDF, 1 MB, 22.08.2018)inkl. als Beilage «Die Entsorgung von Gleisaushub; Erläuterungsbericht zur Gleisaushubrichtlinie, 2002»
Richtlinie
Anhänge
Beiblatt
Beurteilende Stelle
Die RL UP-EB befindet sich derzeit in Überarbeitung, deshalb bestehen Abweichungen zu den aktuell gültigen hoheitlichen Vorgaben. Die Anforderungen der Anerkennungsverfahren sind in der aktuell gültigen EBV festgehalten.
Gemäss Art. 15u Abs. 3 EBV heisst das für die Anerkennung von Risikobewertungsstellen (RBS), dass die im Kapitel 4.1 der Norm ISO/IEC 17020:2012 genannten Anforderungen bzgl. Unabhängigkeit gelten.
Potentiellen Gesuchstellern für eine RBS-Anerkennung wird empfohlen, sich mit dem BAV in Verbindung zu setzen, um das konkrete Vorgehen zu klären. Diesbezügliche Anfragen können an zulassung@bav.admin.ch gerichtet werden.
Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen (RL UP-EB) (PDF, 319 kB, 18.12.2020)Einsatz von unabhängigen Prüfstellen für Konformitäts- und Sicherheitsbewertungen in Bewilligungsverfahren für Eisenbahnen
Art. 17c, 18, 18w, 18m, 18x, 23c, 23g EBG
Art. 2a, 6, 8, 8a, 8c, 15a, 15k-15m, 15p-15z EBV
BAV Controlling-Richtlinie Agglomerationsprogramme vom 15. September 2014 (PDF, 307 kB, 06.03.2018)Für Projekte ab der 1. Generation.
Typenzulassung für Elemente von Eisenbahnanlagen (PDF, 744 kB, 01.09.2014)Bauelemente, Komponenten und Systeme aus den Fachbereichen
• Bautechnik
• Fahrbahn
• Elektrische Anlagen
• Sicherheitstechnik
EBG Artikel 18x
EBV Artikel 7 Absatz 1
Richtlinie
Anhänge
Beurteilende Stellen
Seilbahn
Strasse
Schiff