Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung

Fahrten auf Normalspur-, Meterspurnetzen und Spezialspurstrecken Abweichung von Art. 38, Art. 39 und Art. 50 der Eisenbahnverordnung (EBV)

Grundsätzlich sind alle zugführenden Fahrzeuge mit dem Zugbeeinflussungssystem auszurüsten, welches auf der jeweils befahrenen Infrastruktur vorliegt. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so zeigt diese Richtlinie den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen auf, welche Anforderungen an Gesuche zum Einsatz von zugführenden Fahrzeugen ohne ausreichende Zugbeeinflussung gestellt werden. Sie soll die Unternehmen bei den erforderlichen Arbeitsschritten und bei der Ausgestaltung der Gesuchsunterlagen unterstützen. Weiter werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, vollständige und die Anforderungen erfüllende Gesuchsunterlagen für die notwendigen Bewilligungen einzureichen.

Richtlinie

Bericht

Formulare

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/fahrten-ohne-ausreichende-zugbeeinflussungseinrichtung.html