Investitionsbeiträge für private Güterverkehrsanlagen

Die Verfügbarkeit von Anschlussgleisen ist eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Wagenladungsverkehr in der Schweiz. Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV) ermöglichen das effiziente Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsträger. Mit der Förderung privater Güterverkehrsanlagen leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung des Gütertransports auf der Schiene.

Gestützt auf das Gütertransportgesetz und die -verordnung leistet der Bund Investitionsbeiträge an den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen. Zudem kann er für den Bau von Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr Darlehen gewähren. Im Ausland ist nur die finanzielle Förderung der Erweiterung und des Neubaus von KV-Umschlagsanlagen möglich. Der Bund sichert den diskriminierungsfreien Zugang zu den von ihm geförderten Anlagen des kombinierten Verkehrs.

Für die Jahre 2016-2020 hat das Parlament einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für die Förderung von Güterverkehrsanlagen bewilligt. Für die Jahre 2021-2024 ist ein Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen vorgesehen.

Private Investoren, Betreiber und Eigentümer können beim Bund ein Gesuch um Investitionsbeiträge einreichen. Die Gesuchsteller tragen mindestens 40% der Kosten selber. Besondere Bestimmungen gelten für KV-Umschlagsanlagen von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung und Anlagen im Ausland. Die Fördergrundsätze sind in der Gütertransportverordnung geregelt und werden in einem Leitfaden für Gesuche um Investitionsbeiträge weiter erläutert.

Der Bund unterstützt private Güterverkehrsanlagen seit den 80er-Jahren. Mit den Fördermassnahmen wurde in der Schweiz ein dichtes Netz von Anschlussgleisen und kleineren und mittelgrossen KV-Umschlagsanlagen geschaffen.

Letzte Änderung 22.03.2023

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