Um die Zusammenarbeit mit den Unternehmen zu vereinfachen, bietet das Bundesamt für Verkehr für zahlreiche Fälle Formulare an. Diese erleichtern den Unternehmen die Arbeit. Zudem kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Informationen vorhanden sind.
Antragsunterlagen EU
Gesuchsunterlagen Drittstaaten
Standberichte Projekte ZBMS (DOCX, 1 MB, 19.09.2022)ZMBS ist das Zugbeeinflussungssystem für Meter- und Schmalspurbahnen. Die Bahnen, welche zu ZBMS migrieren, legen dem BAV jährlich einen Bericht über den Stand der Migration vor.
Meldeformular VPVE 2024 (DOCX, 40 kB, 08.01.2024)Periode 1. Januar 2024 – 31. Dezember 2024
Meldeformular VPVE 2023 (DOCX, 40 kB, 04.01.2023)Periode 1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023
Meldeformular VPVE (SBB) 2024 (DOCX, 48 kB, 08.01.2024)Periode 1. Januar 2024 – 31. Dezember 2024
Meldeformular VPVE (SBB) 2023 (DOCX, 48 kB, 04.01.2023)Periode 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023
Umfrage bei den KTU - Aufzeichnung von Gesprächen (DOC, 60 kB, 21.07.2006)Umfrage bei den KTU - Aufzeichnung von Gesprächen
Formular Auskunft Katastereintrag Altlasten (PDF, 620 kB, 04.08.2014)Formular betr. Auskunft des Katastereintrags von belasteten Standorten
Formulare zur Prüfung Jahresrechnung 2024
Bilanztrennung der Infrastruktur
Meldung von mangelhaften Produkten (DOCX, 44 kB, 17.09.2015)Formular zur Meldung von mangelhaften Produkten in den Bereichen Eisenbahnen und Seilbahnen sowie Gefahrgutumschliessungen.
Dokumenteneinsicht, Formular Word (DOC, 46 kB, 26.07.2018)Antrag für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)
Dokumenteneinsicht, Formular Acrobat (PDF, 21 kB, 03.08.2006)Antrag für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)
Bestätigung betreffend Personalinstruktion
Bestätigung Personalinstruktion (DOCX, 36 kB, 15.10.2015)Bestätigung betreffend die Personalinstruktion (SebV, Anhang 3, Ziffer 10)
Prüfungen an der Anlage
Bericht über die Instandhaltung
Nach SebV Art. 56 müssen die Seilbahnunternehmen der Aufsichtsbehörde jährlich sowie auf deren Verlangen Aufzeichnungen gemäss SebV Art. 50 vorlegen. Das BAV fordert hierzu jährlich einen Bericht über die Instandhaltung ein („Jahresbericht“), in welchem die Seilbahnunternehmen Auszüge aus den Aufzeichnungen zur Instandhaltungsdokumentation sowie aus ihrer Dokumentation über Mängel, Störungen und getroffene Massnahmen, welche Sie gemäss der SebV Art. 50 führen müssen, dem BAV zur Kenntnis bringen.
Das BAV hat die Inhalte und den Umfang der einzureichenden Aufzeichnung auf der Grundlage der schweizerischen Seilbahngesetzgebung (SebG und SebV) festgelegt. Die inhaltliche Gestaltung ist in enger Abstimmung mit der VTK (Vereinigung Technisches Kader) und dem SBS (Seilbahnen Schweiz) erfolgt.
Die Unterlagen nach Art. 56 SebV dienen dem BAV zur Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gemäss Art. 23 SebG sowie Art. 59 SebV und bilden unter anderem auch eine Basis zur Beurteilung eines Gesuchs zur Erneuerung der Betriebsbewilligung gemäss Art. 38 SebV.
Inhaltlicher Aufbau des Berichts über die Instandhaltung
Der Bericht über die Instandhaltung umfasst 7 Themenbereiche, zu denen Sie verpflichtend Auskunft geben müssen. Die Berichte über die Instandhaltung sind für alle Anlagentypen gleich aufgebaut.
Angaben zum Unternehmen
Das Seilbahnunternehmen hat die Möglichkeit, dem BAV Informationen zu Veränderungen im Bereich der Betriebsorganisation zu übermitteln.
Kontrollieren Sie alle Einträge für die Technischen Leiter/Leiterinnen und die stellvertretenden Technischen Leiter/Leiterinnen unter den «Unternehmensangaben» - «2. Meldung technisches Personal» (mindestens: Name, Vorname, E-mail, Tel.-Nr. Direkt oder Mobile-Nr., Funktion).
Wir weisen Sie darauf hin, dass das BAV Verstösse gegen die fristgerechte Einreichung der Berichte und Daten verfolgt und ahndet. Gemäss der Mitwirkungs- bzw. Auskunftspflicht entsprechend SebG Art. 24 und SebV Art. 56 sind die Seilbahnunternehmen verpflichtet die verlangten Aufzeichnungen nach Artikel 50 SebV jährlich vorzulegen. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf Art. 25 des SebG hin, welcher eine Sanktion bei Zuwiderhandlung gegen die Mitwirkungspflicht nach Art. 24 Abs. 2 SebG vorsieht.
Erhebung der Daten für die Statistik des öffentlichen Verkehrs
Registrierung und Login (CH-Login)
Über diese Webseite können Sie dem Bundesamt für Verkehr (BAV) die gewünschten Daten liefern:
https://webkennzahlen.bav.admin.ch
Damit Sie auf die Webapplikation zugreifen können, ist eine einmalige Registrierung mit E-Mail-Adresse und Mobiltelefon-Nummer notwendig (CH-Login).
Fristen
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat für die jährliche Einreichung der Daten folgenden Termin festgelegt:
Berichte über die Instandhaltung bis zum 30. April.
Daten für die Statistik des öffentlichen Verkehrs bis zum 15. Juni.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?
Bei Fragen oder Problemen mit dem Online-Verfahren und zum Jahresbericht:
Bei inhaltlichen Fragen zur verkehrsstatistischen Erhebung:
Sandra Schwendimann
+41 58 46 25837
sandra.schwendimann@bav.admin.ch
Dokumente
Seit 1. Oktober 2018 können Sie Ihre Ereignismeldung dem BAV über das Internet-Portal der Nationalen Ereignisdatenbank (NEDB) übermitteln.
Zur Online-Erfassung der Unfall- und Störungsmeldung
Meldung von Unfällen, Ereignissen, Störungen oder besonderen Vorkommnissen nach SebG, SebV oder VSZV.
Information zu Ereignissen auf Anlagen (PDF, 174 kB, 04.12.2020)Rechtsgrundlagen, Begriffe, meldepflichtige Ereignisse und Meldefristen, Fallbeispiele
Regionaler Personenverkehr RPV
Hier finden Sie die Formulare zu den Offerten des regionalen Personenverkehrs (RPV) für das Bestellverfahren 2025/2026.
Trassenpreisformular RPV 2025/2026 (XLS, 70 kB, 09.09.2024)Der Bahnstrompreis für den RPV von 14 Rappen pro Kilowattstunde gemäss Artikel 3 NZV-BAV wurde bestätigt und ist in den Offerten RPV anzuwenden.
Rechtsgrundlagen
Dokumente
Rechtsgrundlagen
Dokumente
Regionaler Personenverkehr RPV
Damit die Folgekosten von Investitionen in Betriebsmittel im bestellten regionalen Personenverkehr in den Offerten geltend gemacht werden können, müssen die Investitionen von den Bestellern genehmigt werden.
Wegleitung zur Beschaffung von Betriebsmitteln im RPV (ARPV-Genehmigungen, Solidarbürgschaft des Bundes):