Zielvereinbarungen

Bund und Kantone können mittel- oder langfristige Ziele mit Transportunternehmen vereinbaren. Damit stärken sie die Steuerung und stellen sicher, dass die Angebotsvereinbarungen mit den strategischen Zielen übereinstimmen.

Eine Zielvereinbarung kann zur Beeinflussung der Quantität bzw. Qualität des Angebots, zur Verbesserung der Effizienz sowie der Kostenstruktur abgeschlossen werden. Sie kann auch die Beibehaltung des Status Quo als Ziel festlegen (z.B. Abgeltungshöhe wird mittelfristig beibehalten). Der Lead hat analog zum Bestellverfahren in der Regel der federführenden Kanton.Wesentliche Elemente einer Zielvereinbarung sind:

  • Rahmenbedingungen
  • involvierte Partner
  • Ziele
  • Zeitplan
  • Indikatoren zur Feststellung und Messung der Zielerreichung
  • tolerierte Abweichung
  • Zwischenziele (Meilensteine)
  • Controlling (Prozess der Überprüfung der Zielerreichung)
  • Vorgehen bei Abweichungen
  • korrigierende Massnahmen
  • allfällige Anpassung des Zieles (Zielüberprüfung)
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