Bundesbürgschaft

Ein Transportunternehmen (TU), das für den Kauf neuer Fahrzeuge oder die Refinanzierung bestehender Fahrzeuge oder anderer Betriebsmittel Fremdkapital benötigt, kann beim Bund eine Solidarbürgschaft beantragen. Dies gilt für Betriebsmittel, die im regionalen Personenverkehr (RPV) eingesetzt werden und von Bund und Kantonen genehmigt wurden. Dadurch können die TU und die öffentliche Hand als Bestellerin von RPV-Angeboten Zinskosten sparen.

Bundesbürgschaften werden für die Finanzierung von Investitionen gewährt, die abgeltungsberechtigten Leistungen dienen und deren Folgekosten nach Art. 19 der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) in die Planrechnung einer Offerte aufgenommen werden dürfen. Es muss sich dabei um Betriebsmittel handeln, die neu beschafft werden, oder um solche, die seit dem Wegfall der zinslosen Darlehen der öffentlichen Hand im Jahr 2001 beschafft wurden. Das BAV regelt die Form und die Bedingungen der Solidarbürgschaft und stellt diese im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus (vgl. Art. 31 des Personenbeförderungsgesetzes, PBG).

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/rpv/bundesbuergschaft.html