Bestellverfahren

Bund und Kantone bestellen bei den Transportunternehmen Angebote des regionalen Personenverkehrs (RPV). Sie schliessen mit den Unternehmen Angebotsvereinbarungen für jeweils zwei Fahrplanjahre ab, welche das Angebot sowie die Abgeltungen regeln.

Die meisten Linien des regionalen Personenverkehrs (RPV) sind nicht kostendeckend. Damit diese Linien von den Transportunternehmen (TU) trotzdem angeboten werden, subventionieren Bund und Kantone rund 1'550 Linien des RPV von rund 110 TU mit jährlich rund 2,2 Milliarden Franken. Das Verfahren zur Festlegung des Angebots und der Abgeltungen nennt sich Bestellverfahren.

Die Bestellung und Abgeltung des RPV ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Der Bund beteiligt sich schweizweit mit rund 50 % an den gesamten ungedeckten Kosten. Die Bestellungen erfolgen jeweils für zwei Fahrplanjahre. Der Ablauf des Bestellverfahrens ist wie folgt:

  • Bund und Kantone (Besteller) geben den TU Vorgaben zum gewünschten Angebot (Fahrplan) sowie zu den zur Verfügung stehenden Mitteln.
  • Aufgrund dieser Vorgaben erstellen die TU Offerten pro Linie. In den Offerten werden die geplanten Kosten sowie die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf von Fahrausweisen ausgewiesen. Das verbleibende Defizit sind die so genannten "geplanten ungedeckten Kosten" welche gemäss Artikel 28 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) von den Bestellern abgegolten werden.
  • Besteller und TU verhandeln die Offerten sowie das Fahrplanangebot.
  • Nach der Bereinigung der Offerten schliessen die Besteller mit den Transportunternehmen Angebotsvereinbarungen ab. In den Angebotsvereinbarungen werden das Angebot sowie die Abgeltungen und deren Aufteilungen auf Bund und Kantone geregelt. Bei kantonsgrenzüberschreitenden Linien beteiligen sich die Kantone anteilsmässig.
  • Nach dem Fahrplanwechsel erbringen die TU die offerierte Leistung.
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