Regionaler Personenverkehr

Der regionale Personenverkehr (RPV) umfasst den Verkehr innerhalb von Regionen einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften. Der Bund bestellt und finanziert den RPV mit Erschliessungsfunktion gemeinsam mit den Kantonen.

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Der RPV mit Erschliessungsfunktion wird vom Bund zusammen mit den Kantonen bestellt und finanziert.
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Beim regionalen Personenverkehr handelt es sich um den Verkehr innerhalb einer Region, einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften, sowie dem Personenverkehr zwischen benachbarten, auch ausländischen, Regionen.

Der Bund beteiligt sich an der Bestellung und Finanzierung des RPV, sofern dieser eine Erschliessungsfunktion hat. Dies ist dann der Fall, wenn sich an mindestens einem Linienende ein Verknüpfungspunkt mit dem übergeordneten Netz des öffentlichen Verkehrs und am anderen Ende oder zwischen den Linienenden eine Ortschaft befindet. Zudem muss die Ortschaft, die erschlossen wird, mindestens 100 Einwohner haben. Aktuell bestellt der Bund gemeinsam mit den Kantonen rund 1'550 Linien bei 108 Transportunternehmen. Er finanziert den RPV jährlich mit rund 1,1 Mia. Franken.

Nicht zum RPV zählen der Ortsverkehr, der Fernverkehr und der Ausflugsverkehr.

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