Die Inhalte des Landverkehrsabkommens

Ablösung des Transitabkommens

Das Landverkehrsabkommen trat per 1. Juni 2002 in Kraft und ersetzte schrittweise - und ab 1. Januar 2005 vollständig - das Transitabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Institutionelle Zusammenarbeit Schweiz-EU im Landverkehr

Mit dem Landverkehrsabkommen wurde der gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz/EU etabliert. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Landverkehr ist damit für beide Seiten verbindlich geregelt.

Strassenverkehr


Marktöffnung

Der Marktzugang im Strassenverkehr (Personen- und Güterverkehr) wurde liberalisiert. Eine wichtige Neuerung für Schweizer Fuhrhalter ist unter anderem die Möglichkeit, zwischen Staaten der EU Transporte durchzuführen (grosse Kabotage).

Harmonisierung der technischen Normen

Die technischen Normen für Lastwagen wurden angeglichen. Darunter fallen z.B. die europaweit im internationalen Verkehr gültige Gewichtslimite von 40 Tonnen, die Masse von Lastwagen inklusive der Ladung, usw.

Harmonisierung der Zulassungs- und Sozialvorschriften

Harmonisiert wurden die Vorschriften über die Berufszulassung als Strassentransporteur, die Vorschriften zu den Lizenzen für Strassentransporteure, wie auch die Lenk- und Ruhezeiten für Chauffeure.

Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot

In der Schweiz gilt für Lastwagen ein Nachtfahrverbot zwischen 22 und 5 Uhr sowie ein Sonntagsfahrverbot. Diese wurden im Landverkehrsabkommen abgesichert.

Transport gefährlicher Güter

Das Landverkehrsabkommen hält fest, dass der Transport gefährlicher Güter in der Schweiz nach den geltenden nationalen Gesetzesbestimmungen und dem Europäischen Übereinkommen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) abgewickelt werden muss.

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Mit dem Landverkehrsabkommen akzeptierte die EU die Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der LSVA sind alle Lastwagen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterstellt, die in der Schweiz verkehren.

Schienenverkehr


Freier Netzzugang im Güterverkehr

Mit dem freien Netzzugang für Bahnunternehmen räumten sich die Schweiz und die EU im grenzüberschreitenden Güterverkehr gegenseitig Zugangsrechte zu den jeweiligen Schienennetzen ein.

Harmonisierung der technischen Normen

Die technischen Spezifikation für die Interoperabilität sowie die Anforderungen an die Eisenbahnsicherheit wurden angeglichen. Damit wird die Umsetzung eines durchgehenden, grenzüberschreitenden und sicheren Zugverkehrs gefördert. Die gegenseitige Anerkennung der Dokumente, die von den Stellen zur Konformitätsbewertung in der Schweiz und in der EU ausgestellt werden, ermöglicht Kosteneinsparungen.

Öffnung von Absatzmärkten für Bahnindustrie

Mit dem Landverkehrsabkommen wurden für die schweizerische Eisenbahnindustrie neue Absatzmöglichkeiten in der EU geschaffen.