Marktöffnung

Marktoeffnung-Kabotage
Die Schweizer Fuhrhalter haben Zugang zum EU-Markt.
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Der Marktzugang im Strassenverkehr (Personen- und Güterverkehr) wurde liberalisiert. Die Schweizer Fuhrhalter erhielten den Zugang zum EU-Markt und die Möglichkeit, zwischen EU-Staaten Kabotagefahrten durchzuführen, also beispielsweise Güter von Deutschland nach Frankreich zu transportieren. Hingegen bleibt der schweizerische Markt vor der Kabotage durch ausländische Transporteure geschützt. Beispielsweise bleiben Transporte von Zürich nach Lausanne durch einen deutschen Lastwagen mit dem Landverkehrsabkommen ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Schweizer Transporteure für Transporte auf dem Gebiet eines einzelnen EU-Staates.

Kabotage

Im zweiten Teil, Abschnitt B des Landverkehrsabommens wird die Liberalisierung der Kabotage geregelt.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/rechtliches/gesetze-verordnungen-staatsvertraege/internationale-vertraege/landverkehrsabkommen/die-inhalte-des-landverkehrabkommens/marktoeffnung.html