Die bilateralen Abkommen mit der EU

Die Schweiz hat im Jahr 1999 mit der Europäischen Union (EU) sieben bilaterale Abkommen abgeschlossen («Bilaterale I»). Diese wurden im Jahr 2000 in einer Volksabstimmung vom Schweizer Volk mit 67,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Sie regeln das gegenseitige Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Forschung und Landwirtschaft.

Mit der sogenannten Guillotineklausel sind die sieben Abkommen miteinander rechtlich verknüpft, so dass im Falle einer Kündigung eines einzelnen sektoriellen Abkommens durch einen Vertragspartner das gesamte Paket der sieben Abkommen nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft tritt.

Die Bilateralen I sind eine wichtige Basis der Beziehungen Schweiz-EU. Sie helfen, längerfristig das schweizerische Wirtschaftswachstum zu sichern und tragen dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen, weil Personen und Firmen aus der Schweiz nach denselben Regeln Zugang zum europäischen Binnenmarkt haben wie die anderen EU-Staaten auch. Zudem haben sie dazu beigetragen, die Kontakte zwischen der Schweiz und der EU auf allen Ebenen laufend zu vertiefen.

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