Die Schweiz hat im Jahr 1999 mit der Europäischen Union (EU) sieben bilaterale Abkommen abgeschlossen («Bilaterale I»). Diese wurden im Jahr 2000 in einer Volksabstimmung vom Schweizer Volk mit 67,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Sie regeln das gegenseitige Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Forschung und Landwirtschaft.
Mit der sogenannten Guillotineklausel sind die sieben Abkommen miteinander rechtlich verknüpft, so dass im Falle einer Aussetzung eines einzelnen sektoriellen Abkommens durch einen Vertragspartner das gesamte Paket der sieben Abkommen auf Begehren der andern Partei ausser Kraft gesetzt werden kann.
Die Bilateralen I sind eine wichtige Basis der Beziehungen Schweiz-EU. Sie helfen, längerfristig das schweizerische Wirtschaftswachstum zu sichern und tragen dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen, weil Personen und Firmen aus der Schweiz nach denselben Regeln Zugang zum europäischen Binnenmarkt haben, wie die EU-Mitgliedstaaten. Zudem tragen sie dazu bei, die Kontakte zwischen der Schweiz und der EU auf allen Ebenen laufend zu pflegen und zu vertiefen.
Auf der Basis von Verhandlungen, welche 2024 abgeschlossen wurden, will der Bundesrat die Beziehungen zur EU auf eine neue, aktualisierte und weiterentwickelte vertragliche Grundlage stellen.