Transport gefährlicher Güter

Beim Transport gefährlicher Güter auf der Strasse muss der Transporteur die zuständige Behörde informieren (Bundesamt für Strassen (ASTRA), Fachbereichsleitung Gefahrengut) und die vorgesehenen Kontrollen zulassen. Die seit dem 1. Juli 2001 geltende Gefahrgutbeauftragtenverordnung regelt im Weiteren die Ausbildung und die Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten der Transportunternehmen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/rechtliches/gesetze-verordnungen-staatsvertraege/internationale-vertraege/landverkehrsabkommen/die-inhalte-des-landverkehrabkommens/transport-gefaehrlicher-gueter.html