Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erfasst alle Fahrten von Lastwagen und anderen schweren Güterfahrzeugen ab 3,5 Tonnen. Sie dient dazu, die nicht gedeckten Wegekosten und die externen Kosten dieses Verkehrs zu decken, welche er mit Schäden an Umwelt, Gesundheit etc. auslöst. Die externen Kosten werden durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) berechnet.

Lastwagen-Kolonne auf einer Autobahn
© BAV

Die LSVA ist ein wichtiges Element der schweizerischen Verlagerungspolitik und über das Landverkehrsabkommen mit der EU auch international abgesichert. Die abgestuften Tarife der LSVA setzen Anreize für den Einsatz moderner, umweltfreundlicher Lastwagen.

Erhoben wird die Schwerverkehrsabgabe durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die jährlichen Einnahmen aus der LSVA und der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) betragen rund 1,6 Milliarden Franken und gehen zu einem Drittel an die Kantone, zu zwei Dritteln an den Bund. Der Bund verwendet seinen Anteil an den Einnahmen grösstenteils für die Finanzierung der Bahninfrastruktur.

Das BAV ist für die konzeptionelle Weiterentwicklung der LSVA zuständig. Der Bundesrat hat das BAV 2021 beauftragt, Varianten für eine Weiterentwicklung der LSVA zu erarbeiten. Vom 14. Februar 2024 bis zum 23. Mai 2024 wurde dazu eine Vernehmlassung durchgeführt.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/strassengueterverkehr/lsva.html