Landverkehrsabkommen

EU Flagge
Das Landverkehrsabkommen bildet die Basis für die Zusammenarbeit der Schweiz und der EU im Verkehrsbereich.
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Mit dem Landverkehrsabkommen hat die Schweiz die Zusammenarbeit mit der EU im Verkehrsbereich langfristig abgesichert und die Verlagerungspolitik im europäischen Kontext verankert. Es ist eines von sieben Abkommen, welches die Schweiz 1999 mit der EU abgeschlossen hat («Bilaterale I»).

Ein zentraler Aspekt des Landverkehrsabkommens ist die EU-seitige Anerkennung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Mit dieser darf die Schweiz für eine Lastwagenfahrt von Grenze zu Grenze im Mittel 325 Franken verlangen. Auch das Nacht- und Sonntagsfahrverbot im Lastwagenverkehr konnte mit dem Abkommen abgesichert werden. Im Gegenzug liess die Schweiz 40-Tonnen-Lastwagen zu, was die Effizienz des Strassenverkehrs erhöhte. Damit erreichte die Schweiz eine koordinierte Politik zum Schutz des Alpenraums und die Anerkennung der vom Stimmvolk geforderten Verkehrsverlagerung durch die EU. Das Abkommen steht in engem Zusammenhang mit der Alpeninitiative, welche das Stimmvolk 1994 gutgeheissen hatte.

Auch dem schweizerischen Lastwagengewerbe bringt das Landverkehrsabkommen Vorteile: Die Fuhrhalter erhielten den Zugang zum EU-Markt und die Möglichkeit, zwischen EU-Staaten Kabotagefahrten durchzuführen, also beispielsweise Güter von Deutschland nach Frankreich zu transportieren. Hingegen bleibt der schweizerische Markt vor der Kabotage durch ausländische Transporteure geschützt. Beispielsweise bleiben Transporte von Zürich nach Lausanne durch einen deutschen Lastwagen mit dem Landverkehrsabkommen ausgeschlossen.

Das BAV vertritt als federführendes Amt die Schweiz gegenüber der EU bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Landverkehrsabkommens.

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