Landverkehrsabkommen

Mit dem Landverkehrsabkommen hat die Schweiz ihre Verlagerungspolitik und den Zugang zum europäischen Transportmarkt gegenüber der EU abgesichert.

EU Flagge
Das Landverkehrsabkommen bildet die Basis für die Zusammenarbeit der Schweiz und der EU im grenzüberschreitenden Schienen- und Strassenverkehr.
© europa.eu

Mit dem Landverkehrsabkommen hat die Schweiz die Zusammenarbeit mit der EU im grenzüberschreitenden Schienen- und Strassenverkehr langfristig abgesichert und die Verlagerungspolitik im europäischen Kontext verankert. Es ist eines von sieben Abkommen, welches die Schweiz 1999 mit der EU abgeschlossen hat («Bilaterale I»).

Ein zentraler Aspekt des Landverkehrsabkommens ist die EU-seitige Anerkennung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Mit dieser darf die Schweiz für eine Lastwagenfahrt von Grenze zu Grenze im Mittel 325 Franken verlangen. Auch das Nacht- und Sonntagsfahrverbot im Lastwagenverkehr konnte mit dem Abkommen abgesichert werden. Das Höchstgewicht von Lastwagen wurde mit dem Abkommen auf 40 Tonnen beschränkt. Damit erreichte die Schweiz eine koordinierte Politik zum Schutz des Alpenraums und die Anerkennung der vom Stimmvolk geforderten Verkehrsverlagerung durch die EU.

Auch dem schweizerischen Lastwagengewerbe bringt das Landverkehrsabkommen Vorteile: Die Fuhrhalter erhielten den Zugang zum EU-Markt und die Möglichkeit, zwischen EU-Staaten Kabotagefahrten durchzuführen, also beispielsweise Güter von Deutschland nach Frankreich zu transportieren. Hingegen bleibt der schweizerische Markt vor der Kabotage durch ausländische Transporteure geschützt. Beispielsweise bleiben Transporte von Zürich nach Lausanne durch einen deutschen Lastwagen mit dem Landverkehrsabkommen ausgeschlossen.

Das BAV vertritt als federführendes Amt die Schweiz gegenüber der EU bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Landverkehrsabkommens. Im Rahmen der Verhandlungen für ein neues Vertragspaket mit der EU, welche 2024 abgeschlossen wurden, soll das Landverkehrsabkommen aktualisiert und weiterentwickelt werden.

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