Harmonisierung der technischen Normen

Landverkehr technische Harmonisierung
Mit dem Landverkehrsabkommen wurden die technischen Normen für Lastwagen angeglichen.
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Mit dem Landverkehrsabkommen wurden die technischen Normen für Lastwagen angeglichen. Seit 2005 gilt für die in der Schweiz zugelassenen Lastwagen die europaweit im internationalen Verkehr gültige Gewichtslimite von 40 Tonnen. Die Höhe eines Fahrzeuges darf, inklusive der Ladung, 4 Meter nicht überschreiten. Die maximale Länge beträgt für Sattelmotorfahrzeuge 16.50 Meter und für Anhängerzüge 18.75 Meter. Fahrzeuge, die den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, dürfen nur mit einer Spezialbewilligung auf öffentlichen Strassen verkehren. Ansprechpartner für Sonderbewilligungen sind die Kantone bzw. das Bundesamt für Strassen, wenn es sich um Import- und grenzüberschreitende Fahrten handelt.

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