Die Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) regelt die Ernennung, die Aufgaben, die Ausbildung und die Prüfung von Gefahrgutbeauftragten.

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Die Gefahrgutbeauftragten sollen die Gefahren vermindern, die sich aus dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter ergeben können. Die GGBV gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Schiene, der Strasse oder auf Gewässern befördern.
Die betroffenen Verkehrsunternehmen müssen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) innert dreissig Tagen nach der Ernennung die Namen ihres Gefahrgutbeauftragten und die in den Schulungsnachweisen angegebenen Tätigkeitsbereiche unaufgefordert mitteilen. Im Bereich der Strasse vollziehen die Kantone die GGBV.
Die Unternehmen haben dem BAV zudem alle Auskünfte zu erteilen, die es für den Vollzug und für die Durchführung von Kontrollen benötigt. Damit es die erforderlichen Untersuchungen durchführen kann, müssen sie ungehinderten Zutritt zu ihren Räumen und Infrastrukturen gewähren.
Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten
Der Gefahrgutbeauftragte hat einerseits die Aufgabe, zuhanden der Unternehmensleitung einen Jahresbericht zu erstellen.
Andererseits sorgt der Gefahrgutbeauftragte dafür, dass innert nützlicher Frist ein Unfallbericht zuhanden der Unternehmensleitung abgefasst wird, wenn beim Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter Mengen freigesetzt werden, die höher sind als jene Mengen, für die keine Gefahrgutbeauftragten ernannt werden müssen, oder wenn Personen getötet oder schwer verletzt werden.
Der Bericht beschreibt die Umstände, den Verlauf, die Folgen des Unfalls und die Massnahmen, die getroffen wurden, um weitere Unfälle der gleichen Art zu verhindern. Die Unternehmen müssen den Bericht den Vollzugsstellen zustellen.
Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten
Gefahrgutbeauftragte sind verantwortlich, dass ihr Unternehmen die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter einhält. Sie beraten das Unternehmen zu allen Tätigkeiten, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängen.
Die Aufgaben von Gefahrgutbeauftragen werden in der «Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV)» (SR 741.622) detailliert beschrieben.
Voraussetzungen
Gefahrgutbeauftragte müssen eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Für die Zulassung zur Ausbildung werden keine besonderen Vorkenntnisse oder Berufsabschlüsse verlangt.
Ausbildungsgang
Die Ausbildung zu Gefahrgutbeauftragten muss in der Schweiz erfolgen.
Die Mindestdauer der Ausbildung umfasst 24 Lektionen.
Im Rahmen der Ausbildung erlangen die Gefahrgutbeauftragten Kenntnisse über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die dafür geltenden Vorschriften sowie die Aufgaben gemäss den Artikeln 11 und 12 GGBV. Die Ausbildung wird mit einer Ausbildungsbescheinigung abgeschlossen, welche ein Jahr Gültigkeit besitzt. Die Prüfung muss somit innert einem Jahr nach der Ausbildung abgelegt werden.
Die Ausbildung kann sich auf die Anforderung des Unternehmens im Zusammenhang mit einzelnen Verkehrsträgern beschränken oder auf Klassen/UN-Nummern gemäss des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID).
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung muss bei einer anerkannten Prüfungsstelle abgelegt werden.
Die Sachgebiete der Prüfung richten sich nach Unterabschnitt 1.8.3.11 ADR und Unterabschnitt 1.8.3.11 RID.
Die Prüfungsstellen erstellen dem Gefahrgutbeauftragten nach bestandener Prüfung einen Schulungsnachweis. Dieser Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Arbeitsumfang
Der Arbeitsumfang der Gefahrgutbeauftragten hängt von der Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens ab. Er kann zwischen wenigen Tagen pro Jahr und einer 100 % Anstellung variieren.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
Formulare
Dokumentation
Adressen Schulungsstellen Gefahrgutbeauftragte (PDF, 136 kB, 19.06.2025)Adressen Schulungsstellen Gefahrgutbeauftragte für die Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten
Adressen Prüfungsstellen Gefahrgutbeauftragte (PDF, 282 kB, 14.09.2022)Adressen Prüfungsstellen Gefahrgutbeauftragte für die Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten