Bahnunternehmen, Seilbahnen und Infrastrukturbetreiberinnen müssen sich beim Transport von Gefahrgut an verschiedene Vorschriften halten.
Das Bundesamt für Verkehr überwacht Gefahrguttransporte im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit.
Als Gefahrgut gelten für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe, Lösungen, Gemische, Gegenstände, Zusammensetzungen und Abfälle. Diese gefährlichen Güter können flüssig, gasförmig oder fest sein.
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