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Veröffentlicht am 26. Mai 2025

Gefahrgut

Bahnunternehmen, Seilbahnen und Infrastrukturbetreiberinnen müssen sich beim Transport von Gefahrgut an verschiedene Vorschriften halten.

Kesselwagen mit Schildern zu Gefahrgut

Transportvorschriften

Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, auf der Schiene, mit Seilbahnen und auf Gewässern unterliegt nationalen und internationalen Vorschriften. Das BAV beteiligt sich an der Weiterentwicklung und Umsetzung dieser Regelungen.

Gefahrgutbeauftragte

Die Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) regelt die Ernennung, die Aufgaben, die Ausbildung und die Prüfung von Gefahrgutbeauftragten.

Störfallvorsorge

Die Störfallverordnung soll die Bevölkerung und die Umwelt vor Schädigungen infolge von Störfällen schützen. Sie gilt unter anderem für Eisenbahnanlagen, auf denen gefährliche Güter transportiert oder umgeschlagen werden.

Aufsicht im Bereich Gefahrgut

Das BAV überprüft risikoorientiert, ob die Unternehmen die Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter einhalten.

Gefahrgutumschliessungen

Die Gefahrgutumschliessungsverordnung (GGUV) legt die Vorschriften zum Inverkehrbringen und für die Marktüberwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten sowie der anderen Gefahrgutumschliessungen fest.

Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen

Mit der Marktüberwachung wird geprüft, ob die in Verkehr gebrachten Umschliessungen den Vorschriften entsprechen und die Sicherheit und Gesundheit von Personen sowie die Umwelt nicht gefährden.

Bundesamt für Verkehr

Sektion Umwelt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen