Gefahrgut

Kesselwagen mit Schildern zu Gefahrgut
Kesselwagen werden zum Transport von Flüssigkeiten und Gasen verwendet.
© BAV

Bahnunternehmen, Seilbahnen und Infrastrukturbetreiberinnen müssen sich beim Transport von Gefahrgut an verschiedene Vorschriften halten.

Das Bundesamt für Verkehr überwacht Gefahrguttransporte im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit.

Als Gefahrgut gelten für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe, Lösungen, Gemische, Gegenstände, Zusammensetzungen und Abfälle. Diese gefährlichen Güter können flüssig, gasförmig oder fest sein.

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