Störfallvorsorge
Die Störfallverordnung (StFV) soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen. Sie gilt unter anderem für Eisenbahnanlagen, auf denen gefährliche Güter transportiert oder umgeschlagen werden.
Bundesamt für Verkehr
Sektion Umwelt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
Mühlestrasse 6
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