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Veröffentlicht am 2. Mai 2025

Störfallvorsorge

Die Störfallverordnung (StFV) soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen. Sie gilt unter anderem für Eisenbahnanlagen, auf denen gefährliche Güter transportiert oder umgeschlagen werden.

Bundesamt für Verkehr

Sektion Umwelt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen