Gefahrgutumschliessungen
Die Gefahrgutumschliessungsverordnung legt die Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten und weiteren Gefahrgutumschliessungen fest.
Bundesamt für Verkehr
Sektion Umwelt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
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