Sicherheitsmassnahmen

Gemäss der Störfallverordnung (StFV) müssen die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) zur Verminderung des Risikos alle geeigneten Massnahmen treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar, aufgrund ihrer Erfahrung ergänzt und wirtschaftlich tragbar sind. Das BAV kann gestützt auf Risikoermittlungen zusätzliche Massnahmen verfügen.

Die folgende Richtlinie beschreibt, wie vorzugehen ist, um im Rahmen von Plangenehmigungsverfahren (PGV) die passendenSicherheitsmassnahmen festzulegen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/umwelt/gefahrgut/stoerfallvorsorge/sicherheitsmassnahmen.html