Das Parlament will Nachtzugverbindungen und andere Angebote im grenzüberschreitenden Bahnverkehr fördern, um die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern. Für 2025 stehen 10 Millionen Franken zur Verfügung. Der Bundesrat beabsichtigt, dieses Subventionsniveau bis 2030 zu erhalten.

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Artikel 37a des CO2-Gesetzes sieht eine finanzielle Förderung grenzüberschreitender Bahnangebote vor. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern.
Was gefördert wird
Gefördert werden Angebote im Personenfernverkehr, insbesondere Nachtzüge. Der Bund richtet Subventionen an den Betrieb oder Beiträge an Investitionen aus.
Wer ein Gesuch einreichen kann
Beiträge können in- oder ausländische Unternehmen erhalten, die Personen im grenzüberschreitenden Linienverkehr auf der Basis einer Konzession nach Artikel 6 PBG, einer Bewilligung nach Artikel 8 PBG oder eines Staatsvertrages befördern. Die Unternehmen müssen über Erfahrung im Betrieb vergleichbarer Angebote verfügen.
Höhe der Subventionen
Für 2025 hat das Parlament 10 Millionen Franken freigegeben. Der Bundesrat beabsichtigt, dieses Subventionsniveau bis 2030 zu erhalten.
Ein Gesuch einreichen
Interessierte Unternehmen können in einem ersten Schritt Konzepte für zu fördernde Angebote einreichen. Gesuche für Investitionen sind in Verbindung mit dem geplanten Angebot zu stellen. Nach einer Vorprüfung informiert das BAV die gesuchstellenden Unternehmen, ob die Konzepte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder angepasst werden müssen sowie ob konkurrenzierende Konzepte vorliegen. Danach können Gesuche an personenverkehr@bav.admin.ch eingereicht werden.
Termine und Vorbehalte
Konzepte für die Fördergelder können laufend eingereicht werden. Die Gesuche werden im Rahmen der verfügbaren Mittel geprüft.
Einzureichende Unterlagen
- Business Case (Beschreibung des Angebots, Marktanalyse, Nachfrageberechnung, Rentabilitätsrechnung, Risikobewertung)
- Ausgefüllte Excel Vorlage «Gesuch zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene» mit Deckblatt und Kennzahlen
- Nachweis Beiträge Dritter
- Angebotskonzept mit: Linienführung, Haltepolitik, Tarife, Kapazität, Mengengerüst und Fahrplan
- Unterzeichnete Zusicherung, das Angebot während mehreren Jahren erbringen zu wollen
- Bei bestehenden Angeboten Ausführungen zur Attraktivitätsverbesserung für Reisende
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