Förderung von grenzüberschreitenden Zugverbindungen

Das Parlament will Nachtzugverbindungen und andere Angebote im grenzüberschreitenden Bahnverkehr fördern, um die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern. Für 2025 stehen 10 Millionen Franken zur Verfügung. Ab 2027 will der Bundesrat im Rahmen des Entlastungspakets 27 auf die Förderung verzichten.

Familie mit zwei kleinen Kindern im Nachtzug.
Der Bund fördert neue Nachtzugangebote.
© ÖBB / Harald Eisenberger

Artikel 37a des CO2-Gesetzes sieht eine finanzielle Förderung grenzüberschreitender Bahnangebote vor. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern.

Was gefördert wird

Gefördert werden Angebote im Personenfernverkehr, insbesondere Nachtzüge. Der Bund richtet Subventionen an den Betrieb oder Beiträge an Investitionen aus.

Wer ein Gesuch einreichen kann

Beiträge können in- oder ausländische Unternehmen erhalten, die Personen im grenzüberschreitenden Linienverkehr auf der Basis einer Konzession nach Artikel 6 PBG, einer Bewilligung nach Artikel 8 PBG oder eines Staatsvertrages befördern. Die Unternehmen müssen über Erfahrung im Betrieb vergleichbarer Angebote verfügen.

Höhe der Subventionen

Für 2025 hat das Parlament 10 Millionen Franken freigegeben. Ab 2027 will der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 27 auf die Subventionen verzichten.

Ein Gesuch einreichen

Interessierte Unternehmen können in einem ersten Schritt Konzepte für zu fördernde Angebote einreichen. Gesuche für Investitionen sind in Verbindung mit dem geplanten Angebot zu stellen. Nach einer Vorprüfung informiert das BAV die gesuchstellenden Unternehmen, ob die Konzepte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder angepasst werden müssen sowie ob konkurrenzierende Konzepte vorliegen. Danach können Gesuche an personenverkehr@bav.admin.ch eingereicht werden.

Termine und Vorbehalte

Konzepte für die Fördergelder 2025 sind im ersten Quartal 2025 einzureichen. Finanzierungsvereinbarungen für die Folgejahre werden nur mit Vorbehalt abgeschlossen. Es ist vorgesehen, die Vereinbarungen bis Ende zweites Quartal 2025 zu unterzeichnen.  Danach werden Gesuche im Rahmen der verfügbaren Mittel laufend geprüft.

Einzureichende Unterlagen

  • Business Case (Beschreibung des Angebots, Marktanalyse, Nachfrageberechnung, Rentabilitätsrechnung, Risikobewertung)
  • Ausgefüllte Excel Vorlage «Gesuch zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene» mit Deckblatt und Kennzahlen
  • Nachweis Beiträge Dritter
  • Angebotskonzept mit: Linienführung, Haltepolitik, Tarife, Kapazität, Mengengerüst und Fahrplan
  • Unterzeichnete Zusicherung, das Angebot während mehreren Jahren erbringen zu wollen
  • Bei bestehenden Angeboten Ausführungen zur Attraktivitätsverbesserung für Reisende

Weitere Informationen

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/umwelt/forderung-grenzuberschreitender-zugverbindungen.html