Areale von Eisenbahnen sowie eidgenössisch konzessionierten Trolleybus-, Schifffahrts- und Seilbahnunternehmen, die durch Schadstoffe belastet sind, müssen unter Umständen saniert werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist für den Vollzug der Altlastenverordnung in diesem Bereich zuständig.
Im Rahmen seiner Vollzugsaufgaben erstellt das BAV einen öffentlich zugänglichen «Kataster der belasteten Standorte» (KbS BAV).
Bei belasteten Standorten, von denen schädliche oder lästige Einwirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind, verlangt und beurteilt das BAV Untersuchungen und allenfalls Sanierungen.
Das folgende Merkblatt bietet einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze sowie die Schritte des Altlastenvollzugs des BAV:
Rechtsgrundlagen
Dokumentation
Vollzugszuständigkeit Altlasten (PDF, 692 kB, 18.08.2014)Altlastenverordnung: Erläuterungen zu Vollzugszuständigkeiten von BAV und Kanton
Merkblatt Altlasten KbS (PDF, 506 kB, 05.08.2014)Merkblatt BAV: Kataster für belastete Standorte