Der Bund fördert elektrische Antriebe von Bussen und Schiffen im öffentlichen Verkehr. Jährlich stehen maximal 47 Millionen Franken für die Mehrkosten von neuen Fahrzeugen zur Verfügung.Bei Schiffen trägt der Bund auch die Kosten für einen Umbau mit.
Update: Bundesratssitzung vom 20.09.2024
Am 20. September 2024 hat der Bundesrat angekündigt, dass er im Rahmen der Überprüfung der Aufgaben und Subventionen vorsieht, auf die Fördermassnahme für elektrische Antriebstechnologien zu verzichten. In diesem Zusammenhang sistiert das Bundesamt für Verkehr (BAV) die laufenden Prozesse, bis die definitiven Entscheidungen getroffen sind. Die folgenden Informationen stellen daher keine Verpflichtung des Bundes dar. Wir werden zu gegebener Zeit weitere Informationen liefern.
Das BAV übernimmt im Regionalverkehr, den es gemeinsam mit den Kantonen bestellt, bei der Beschaffung von Elektrobussen 75 % der Mehrkosten. Bei Bussen im übrigen konzessionierten Verkehr (Ortsverkehr, Angebote ohne Erschliessungsfunktion) und bei Schiffen übernimmt der Bund 30 % der Mehrkosten. Für Busse ist eine Pauschale pro Fahrzeugtyp und bei Schiffen eine individuelle Festlegung vorgesehen
Was gefördert wird
Gefördert wird gemäss Artikel 41a des CO2-Gesetzes die Beschaffung von Elektrobussen inkl. Wasserstoffbrennstoffzellen sowie die Beschaffung oder Umrüstung von Schiffen mit elektrischen resp. Wasserstoffantrieben. Die dazugehörige Infrastruktur wie Ladestationen wird nicht finanziell unterstützt.
Wer ein Gesuch einreichen kann
Konzessionierte Transportunternehmen und Betriebsbeauftragte, die Eigentümer von E-Bussen resp. E-Schiffen sind, können ein Gesuch einreichen. Der 1:1-Ersatz von bestehenden E-Bussen (inkl. Trolleybussen) sowie der Ersatz von vorzeitig ausser Betrieb genommenen Bussen wird nicht unterstützt.
Pauschalen pro Fahrzeugtyp
Die Pauschalen für E-Busse wurden zusammen mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) ermittelt und basieren auf Offerten für Busse mit konventionellen Verbrennermotoren und Elektroantrieben. Bereits pauschal abgezogen sind weitere Fördermassnahmen wie beispielsweise KliK oder kommunale Förderprogramme. Diese betragen im RPV 20% und im weiteren konzessionierten Verkehr 23%.
Die A-Fonds-perdu-Beiträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind nach Artikel 64 Absatz 3 ARPV zu verbuchen. Für 2025 und 2026 gelten folgende Pauschalen:
Pauschalen pro Fahrzeugtyp und Sparte |
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Fahrzeugtyp |
Regionaler Personenverkehr |
Weiterer konzessionierter Verkehr |
Kleinbus |
CHF 70'000 |
CHF 30'000 |
Minibus |
CHF 90'000 |
CHF 40'000 |
Midibus |
CHF 120'000 |
CHF 40'000 |
Standardbus |
CHF 140'000 |
CHF 50'000 |
15-Meter-Bus / Doppelstockbus |
CHF 170'000 |
CHF 70'000 |
Gelenkbus |
CHF 210'000 |
CHF 80'000 |
Doppelgelenkbus |
CHF 290'000 |
CHF 110'000 |
Fahrzeugtypen
- Kleinbusse: Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin, Klasse M2 bis 3.50 t
- Minibusse: Fahrzeug mit höchstens 23 Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin mit zwei Achsen bis 9 Meter Länge
- Midibusse: Fahrzeug mit mehr als 23 Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin mit zwei Achsen 9 bis 11 Meter Länge
- Standardbusse: Fahrzeug mit mehr als 23 Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin, mit zwei Achsen, von 11 bis 13.5 Meter Länge
- 15-Meter-Busse: Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen bis 15 Meter Länge
- Doppelstockbusse: Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen mit zwei Etagen
- Gelenkbusse: Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen bis 18.75 Meter Länge
- Doppelgelenkbusse: Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen bis 24 Meter Länge
Ein Gesuch einreichen
Für die Gesuche ist ein Onlineformular vorgesehen. Für das genaue Vorgehen wird aktuell eine Richtlinie erstellt. Bei den E-Bussen sind primär die technischen Angaben der Busse (Fahrzeugtyp, Antriebstechnologie usw.) sowie die vorgesehene Sparte (z.B. RPV, Ortsverkehr) relevant. Bei den Schiffen ist die Offerte für den Kauf/Umbau sowie eine Vergleichsofferte mit konventionellem Antrieb einzureichen.