Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sorgt dafür, dass die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs die Vorschriften zum Gewässerschutz einhalten.
Das BAV ist für den Vollzug des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) bei Unternehmen des öffentlichen Verkehrs wie Eisenbahnen oder Seilbahnen zuständig. Neben der Prüfung von Bauvorhaben steht die Sanierung bestehender Anlagen gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) im Vordergrund. Das BAV hat als Vollzugshilfe gemeinsam mit den Fachstellen des Bundes und den Bahnen eine Richtlinie über die Entwässerung von Eisenbahnanlagen erarbeitet.
Allgemeine Informationen zur Thematik: