
Die Sicherheitsaufsicht gliedert sich in drei Bereiche:
- Normative Phase: Das BAV sorgt dafür, dass die sicherheitsrelevanten Bestimmungen auf dem aktuellen Stand, anwenderfreundlich, wirtschaftlich umsetzbar und kontrollierbar sind.
- Präventive Phase: Mit verschiedenen Instrumenten nimmt das BAV eine präventive Aufsicht wahr. Es prüft beispielsweise in Plangenehmigungsverfahren, ob die eingereichten Unterlagen der Infrastrukturbetreiber Gewähr dafür bieten, dass Anlagen vorschriftskonform gebaut und betrieben werden.
- Betriebsphase: Für die Betriebssicherheit im öffentlichen Verkehr sind grundsätzlich die Verkehrsbetriebe und -unternehmen sowie die Ersteller von Anlagen verantwortlich. Das BAV überprüft, ob die Unternehmen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen.