Die Phasen der Sicherheitsaufsicht

Die Sicherheitsaufsicht gliedert sich in die normative, die präventive und die Betriebsphase.

Sicherheitsaufsicht Kreisdiagramm
© BAV

Normative Phase: Anpassung der Sicherheitsvorschriften

Das BAV wertet Ereignismeldungen, Ergebnisse von Audits und Betriebskontrollen sowie Erkenntnisse aus der Prävention systematisch aus. Die Resultate dienen als Grundlage zur Verbesserung und Aktualisierung der geltenden Sicherheitsvorschriften. Damit passt das BAV den Sicherheitsstandard im öffentlichen Verkehr laufend an die wachsenden Anforderungen an.

Das BAV kann die Vorschriften teilweise selbständig ändern. Ansonsten beantragt das BAV beim Departement, bzw. bei Bundesrat oder Parlament die notwendigen Anpassungen.

Präventive Phase

Bevor ein Transportunternehmen eine Anlage oder ein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf, führt das BAV eine risikoorientierte Sicherheitsüberprüfung durch. Es prüft beispielsweise in Plangenehmigungsverfahren, ob die eingereichten Unterlagen der Infrastrukturbetreiber Gewähr dafür bieten, dass Anlagen des öffentlichen Verkehrs vorschriftskonform gebaut und betrieben werden. Im Rahmen der präventiven Aufsicht entscheidet das Amt auch über die Zulassung neuer Bauteile und Fahrzeuge oder über neue Betriebsvorschriften.

Der Koordinator Innovationsprojekte (KIP)

Bei neuartigen, innovativen Vorhaben unterstützt der Koordinator Innovationsprojekte (KIP) des BAV die Transportunternehmen bei der Frage, welche Nachweise im Hinblick auf die anstehenden Verfahren einzureichen sind (z. B. Wahl der Risikobewertungsmethodik, Vorgehen beim Sicherheitsnachweis, Wahl und Beauftragung der erforderlichen unabhängigen Prüfstellen).

Weitere Infos im Blog: «Dank dem Koordinator Innovationsprojekte effizient durch die Bewilligungsverfahren».

Den Koordinator Innovationsprojekte KIP erreichen Sie unter:

Bundesamt für Verkehr
Koordinator Innovationsprojekte (KIP)
Tel. +41 58 463 20 81
kip@bav.admin.ch

Betriebsphase

Für die Betriebssicherheit sind grundsätzlich die Verkehrsunternehmen sowie die Ersteller von Anlagen verantwortlich. Das BAV überprüft, ob die Unternehmen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Hierzu führt es bei den Unternehmen Audits und Betriebskontrollen durch.

In den Betriebskontrollen prüfen BAV-Mitarbeitende risikoorientiert und mittels Stichproben z. B. einzelne Fahrzeuge oder Teile der Infrastruktur auf ihre Betriebssicherheit.

Stellt sich heraus, dass die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden, verlangt das BAV von den Unternehmen diese Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

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