Mit einer Marktüberwachung stellt das Bundesamt für Verkehr (BAV) sicher, dass sich in den Bereichen Eisenbahnen, Gefahrgutumschliessungen und Seilbahnen nur Produkte auf dem Markt befinden, die bezüglich Sicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier sowie Umwelt unbedenklich sind. Bei den Sportbooten unterstützt das BAV die Kantone beim Vollzug der Marktüberwachung.
Die Marktüberwachung wurde etabliert, weil die Europäische Union (EU) zur Förderung der Wirtschaft in Europa einen grenzüberschreitenden Markt (Binnenmarkt) mit einheitlichen Zulassungsregeln weitestgehend ohne behördliche Schranken geschaffen hat. Die Schweiz ist in vielen Bereichen Teil dieses Binnenmarktes.
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Meldung von mangelhaften Produkten (DOCX, 44 kB, 17.09.2015)Formular zur Meldung von mangelhaften Produkten in den Bereichen Eisenbahnen und Seilbahnen sowie Gefahrgutumschliessungen.