29.02.2024 – Die Bahnbranche und das BAV entwickeln das Bahnsystem kontinuierlich weiter. Innovationen mit Einfluss auf die Sicherheit benötigen Bewilligungen und Zulassungen des BAV. Oft wird dieser Prozess bei innovativen Vorhaben unterschätzt. Deshalb hat das BAV einen Koordinator Innovationsprojekte (KIP) eingesetzt. Der frühzeitige Einbezug des KIP unterstützt die Branche dabei, die Bewilligungsverfahren reibungslos zu durchlaufen.
Vorgehen und Ziel
Der KIP des BAV klärt mit den Bahnen vor Beginn der Bewilligungsverfahren (Plangenehmigungsverfahren / Betriebsbewilligung / Typenzulassungsverfahren) die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Frage, welche Sicherheitsnachweise und Berichte von unabhängigen Prüfstellen erforderlich sind. Sobald die Umsetzung der Innovation absehbar ist, kann sich die Bahn zusammen mit dem Hersteller an die zentrale Anlaufstelle des BAV wenden. Damit können die Bewilligungsverfahren bei Innovationen möglichst reibungslos und effizient abgewickelt werden.
Inhalt der Unterstützung
Der KIP klärt mit den Bahnen insbesondere folgende Aspekte:
- Wahl der Risikobewertungsmethodik
- Vorgehen beim Nachweis der Sicherheit basierend auf einem Sicherheitskonzept aus der Sicht des Gesamtsystems.
- Wahl und Beauftragung der erforderlichen unabhängigen Prüfstellen.
Zudem stellt der KIP den Einbezug der betroffenen Fachsektionen im BAV sicher.
Abgrenzung zu den Förderprogrammen «Forschung und Innovation»
Der Koordinator Innovationsprojekte agiert unabhängig von anderen Aktivitäten des BAV bezüglich Innovation, wie bspw. die Finanzierung von Forschung und Innovation.
Der KIP ist der richtige Ansprechpartner, sobald aus den Förderprogrammen konkrete Umsetzungs- bzw. Projektvorstellungen entwickelt wurden, die ein Bewilligungsverfahren erfordern.
Den Koordinator Innovationsprojekte KIP erreichen Sie unter:
Bundesamt für Verkehr
Koordinator Innovationsprojekte (KIP)
Tel. +41 58 463 20 81
kip@bav.admin.ch