Abgrenzung der Verantwortlichkeit

Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheit zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den Transportunternehmen ist im Wesentlichen bei allen Verkehrsträgern identisch. Unterschiede ergeben sich lediglich aus den Besonderheiten der eingesetzten Technik.

Die folgenden Beispiele zeigen die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen dem BAV und einem Bahnunternehmen:

Anpassung der Sicherheitsvorschriften

Ereignismeldungen, Ergebnisse von Audits und Betriebskontrollen sowie Erkenntnisse aus der Prävention werden systematisch ausgewertet und dienen als Grundlage zur Verbesserung der geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen.

Damit passt das BAV den Sicherheitsstandard im öffentlichen Verkehr laufend an die wachsenden Anforderungen an und garantiert die sprichwörtliche Sicherheit des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Dabei gelten für alle am System «Öffentlicher Verkehr» beteiligten Unternehmungen ausnahmslos dieselben Regeln. Alles andere würde nicht nur die Sicherheit gefährden, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen unter den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs nach sich ziehen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/sicherheit/abgrenzung-der-verantwortlichkeit.html