Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheit zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den Transportunternehmen ist im Wesentlichen bei allen Verkehrsträgern identisch. Unterschiede ergeben sich lediglich aus den Besonderheiten der eingesetzten Technik.
Die folgenden Beispiele zeigen die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen dem BAV und einem Bahnunternehmen: