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Veröffentlicht am 28. Mai 2025

Abgrenzung der Verantwortlichkeit

Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheit zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den Transportunternehmen ist im Wesentlichen bei allen Verkehrsträgern identisch. Unterschiede ergeben sich lediglich aus den Besonderheiten der eingesetzten Technik.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Sicherheitstechnik
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen