Transportpolizei und Sicherheitsdienste im öffentlichen Verkehr

Die Transportpolizei sorgt für Sicherheit in Bahnhöfen und in öffentlichen Transportmitteln. Sie darf Personen, die sich rechtswidrig verhalten, anhalten und Ausweiskontrollen vornehmen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beaufsichtigt die Transportpolizei. Zudem beurteilt es Gesuche von Transportunternehmen, welche den Sicherheitsdienst einer privaten Organisation übertragen wollen. 

Eine Kundin im Gespräch mit zwei uniformierten Mitarbeitenden der Transportpolizei
Transportpolizistinnen und -polizisten sorgen im öffentlichen Verkehr für Sicherheit und Ordnung.
© SBB

Die Aufgaben und Kompetenzen der Sicherheitsorgane sind im Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) und der entsprechenden Verordnung (VST) geregelt.

Aktuell hat nur die SBB eine Transportpolizei. Diese ist auch für verschiedene andere konzessionierte Transportunternehmen tätig. Andere Transportunternehmen könnten aufgrund des geltenden Rechts ebenfalls eine Transportpolizei gründen.

Die Transportunternehmen können den Sicherheitsdienst alternativ einem privaten Sicherheitsdienst übertragen. Das BAV erteilt hierfür eine Bewilligung, wenn die in Gesetz und Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die Kompetenzen der Sicherheitsdienste gehen etwas weniger weit als diejenigen der Transportpolizei. Sicherheitsdienste können Personen befragen und Ausweiskontrollen vornehmen sowie Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, anhalten, kontrollieren, wegweisen sowie eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Mitarbeitenden der Transportpolizei dürfen zusätzlich Personen vorläufig festnehmen und Gegenstände beschlagnahmen.

Die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste müssen in der Ausübung ihrer Tätigkeit identifizierbar sein. Für weitergehende polizeiliche Tätigkeiten müssen sie die kantonalen oder lokalen Polizeistellen beiziehen.

Das Transportunternehmen oder das Sicherheitsunternehmen ist verpflichtet, dem BAV jährlich bis Ende März einen Bericht über die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane einzureichen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/sicherheit/sicherheitsdienste-im-oeffentlichen-verkehr.html