Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig im Personen- und / oder Güterverkehr tätig sein wollen, benötigen eine Zulassungsbewilligung (nachfolgend Lizenz genannt). Die Lizenz für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wird vom Bundesamt für Verkehr BAV, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, ausgestellt.
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© BAV
Ein Transport ist gewerbsmässig, wenn das Unternehmen eine wirtschaftliche Gegenleistung dafür erhält. Die Gegenleistung kann in Bezahlung mit Geld, Tausch von Waren und Dienstleistungen oder in anderer Form erbracht werden.
Lizenzpflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen im Güterverkehr
Grundsatz:
Ab 1. Mai 2025 benötigen Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig Güterbeförderungen mit Lieferwagen, Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausführen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 2,5 Tonnen übersteigt, neu eine Zulassungsbewilligung (sogenannte Lizenz).
Ausnahme:
Strassentransportunternehmen, die ihre Lieferwagen, Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen bis und mit 3,5 Tonnen ausschliesslich für die gewerbsmässige Güterbeförderung innerhalb der Schweiz einsetzen, unterstehen nicht der Lizenzpflicht.
- Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
Factsheet: Die wichtigsten Änderungen im Lizenzbereich - Flussdiagramm (Entscheidungshilfe): Brauche ich eine Lizenz im Güterverkehr?
Lizenzpflicht im Güterverkehr - Voraussetzungen zur Erteilung der Zulassungsbewilligung (sogenannte «Lizenz») für schweizerische Strassentransportunternehmen:
Leitfaden Lizenz - Transporte, die ohne Lizenz durchgeführt werden dürfen:
Merkblatt Transporte die ohne Lizenz durchgeführt werden dürfen - Um das erforderliche Eigenkapital/Reinvermögen zu kalkulieren, kann die folgende Tabelle als Hilfsmittel verwendet, werden:
Berechnungstabelle: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit - Ein Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Lizenz ist dem BAV elektronisch unter folgendem Link einzureichen:
Zulassungsbewilligung (Lizenz) für Strassentransportunternehmen beantragen
Weitere elektronische Gesuche sind unter «Links» (s. unten) abrufbar.
Lizenzpflicht im Personenverkehr
Jedes Unternehmen, das eine der Öffentlichkeit oder bestimmten Benutzergruppen angebotene gewerbsmässige Personenbeförderung mit Motorfahrzeugen ausführt, die nach ihrem Bau und ihrer Ausrüstung geeignet und dazu bestimmt sind, ausser dem Lenker oder der Lenkerin mehr als acht Personen zu befördern, unterliegt der Lizenzpflicht.
Gesuchsformulare
Ein Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Lizenz ist dem BAV elektronisch einzureichen.
Weitere elektronische Gesuche sind unter «Links» (s. unten) abrufbar.
Unternehmerverzeichnis
Das Unternehmerverzeichnis enthält sämtliche Unternehmen mit einer gültigen Lizenz.
Kontakt
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Marktzugang
CH-3003 Bern
Zusätzliche Information unter Telefonnummer:
- Tel.
- +41 (0)58 465 87 25
Öffnungszeiten Hotline:
Täglich von 09:00 – 11:00 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
Hotline geschlossen:
30.05.2025
22.12.2025 - 04.01.2026