CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz (französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports). Derzeit gehören der Vereinigung 43 Staaten an, deren Gebiete wiederum den CEMT-Raum bilden. Will man innerhalb dieses Raumes einen grenzüberschreitenden Strassengüterverkehr durch mehrere Länder durchführen, benötigt man eine Genehmigung.
CEMT-Jahresgenehmigungen sowie CEMT-Umzugsgenehmigungen werden nur an Unternehmen erteilt, welche bereits im Besitz einer Zulassungsbewilligung (sogenannte Lizenz) sind. Alle weiteren Informationen finden sie unter Lizenz.
CEMT-Staaten
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Nord-Mazedonien, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn und Vereinigtes Königreich.
CEMT-Jahresgenehmigungen
CEMT-Genehmigungen berechtigen Unternehmen zur Durchführung von multilateralen Beförderungen im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der CEMT-Staaten liegen (z.B. Gütertransport zwischen der Schweiz und Serbien). CEMT-Genehmigungen unterliegen einer Kontingentierung und sind jeweils für ein Kalenderjahr gültig.
Sie berechtigen nicht zu Binnenverkehr in einem CEMT-Mitgliedstaat. Sie berechtigen auch nicht zu Beförderungen zwischen einem CEMT-Mitgliedstaat und einem Nicht-CEMT-Mitgliedstaat.
Die Gebühr für eine CEMT-Jahresgenehmigung beträgt 900 Franken. Weitere Informationen zur Erteilung einer CEMT-Genehmigung entnehmen Sie bitte unseren Abgabekriterien (PDF, 109 kB, 15.07.2024).
Unternehmen, die gelegentlich grenzüberschreitend Güter in diese Staaten transportieren, empfehlen wir anstelle einer jährlichen CEMT-Genehmigung eine Transportbewilligung beim BAV zu beantragen. Alle weiteren Informationen finden sie unter Transportbewilligungen.
CEMT-Umzugsgenehmigungen
CEMT-Umzugsgenehmigungen sind Genehmigungen für grenzüberschreitende Beförderungen von Umzugsgut zwischen CEMT-Staaten. Sie unterliegen keiner Kontingentierung und sind jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Die Gebühr für eine CEMT-Umzugsgenehmigung beträgt 50 Franken.
Das BAV stellt CEMT-Genehmigungen sowie CEMT-Umzugsgenehmigungen auf das antragstellende Unternehmen aus. Diese Genehmigungen sind nicht auf andere Unternehmen übertragbar.
Bestellungen von CEMT-Genehmigungen sowie CEMT-Umzugsgenehmigungen sind an das BAV zu richten:
lizenz@bav.admin.ch