Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 28. Mai 2025

CEMT-Genehmigungen

CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz (französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports). Derzeit gehören der Vereinigung 43 Staaten an, deren Gebiete wiederum den CEMT-Raum bilden. Will man innerhalb dieses Raumes einen grenzüberschreitenden Strassengüterverkehr durch mehrere Länder durchführen, benötigt man eine digitale CEMT-Genehmigung.

CEMT-Jahresgenehmigungen sowie CEMT-Umzugsgenehmigungen werden nur an Unternehmen erteilt, welche bereits im Besitz einer Zulassungsbewilligung (sogenannte Lizenz) sind. Alle weiteren Informationen finden sie unter Lizenzen.

CEMT-Staaten

Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Nord-Mazedonien, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn und Vereinigtes Königreich.

Digitale CEMT-Jahresgenehmigungen

Ab 2026 treten wichtige Änderungen bei der Nutzung von Genehmigungen des multilateralen CEMT-Kontingents in Kraft. Die Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT) hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 das System auf eine digitale CEMT-Genehmigung umzustellen.
Diese Anpassungen haben keinen Einfluss auf die Anzahl der CEMT-Genehmigungen, die der Schweiz zur Verfügung stehen. Der Umfang der Beförderungen, die mit einer CEMT-Jahresgenehmigung durchführt werden dürfen, bleibt unverändert. Auch die Bedingungen für deren korrekte Anwendung bleiben gleich.

Daraus ergeben sich ab dem Kontingentsjahr 2026 folgende Änderungen:

  • Keine Papierform mehr: Die Genehmigungen werden nur noch digital an Unternehmen zugeteilt und können über ein webbasiertes Portal verwaltet werden.
  • Digitale Fahrtenberichte: Das bisherige physische Fahrtenberichtsheft wird durch ein elektronisches System ersetzt. Über das Portal müssen die erforderlichen Daten vor jeder Abfahrt direkt im System erfasst werden.
  • Kontrollmöglichkeit via QR-Code: Für die Mitführung im Fahrzeug und für Kontrollen können die Angaben der Genehmigungen sowie die letzten Eintragungen aus dem digitalen Fahrtenbericht als Dokument heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Dieses Dokument enthält einen QR-Code, der es den Kontrollbehörden ermöglicht, die Daten zu prüfen.

CEMT-Genehmigungen berechtigen Unternehmen weiterhin zur Durchführung von multilateralen Beförderungen im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der CEMT-Staaten liegen (z.B. Gütertransport zwischen der Schweiz und Serbien). CEMT-Genehmigungen unterliegen einer Kontingentierung und sind jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

Sie berechtigen nicht zu Binnenverkehr in einem CEMT-Mitgliedstaat. Sie berechtigen auch nicht zu Beförderungen zwischen einem CEMT-Mitgliedstaat und einem Nicht-CEMT-Mitgliedstaat.

Die Gebühr für eine digitale CEMT-Jahresgenehmigung beträgt 900 Franken. Weitere Informationen zur Erteilung einer digitalen CEMT-Genehmigung entnehmen Sie bitte unseren Abgabekriterien.

Unternehmen, die gelegentlich grenzüberschreitend Güter in diese Staaten transportieren, empfehlen wir anstelle einer jährlichen CEMT-Genehmigung eine Transportbewilligung beim BAV zu beantragen. Alle weiteren Informationen finden sie unter Transportbewilligungen im Güterverkehr.

CEMT-Umzugsgenehmigungen

CEMT-Umzugsgenehmigungen sind Genehmigungen für grenzüberschreitende Beförderungen von Umzugsgut zwischen CEMT-Staaten. Sie unterliegen keiner Kontingentierung und sind jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Die Gebühr für eine CEMT-Umzugsgenehmigung beträgt 50 Franken.

Die CEMT-Umzugsgenehmigungen werden weiterhin in Papierform ausgestellt.

Das BAV stellt digitale CEMT-Genehmigungen sowie CEMT-Umzugsgenehmigungen auf das antragstellende Unternehmen aus. Diese Genehmigungen sind nicht auf andere Unternehmen übertragbar.

Bestellungen von digitalen CEMT-Genehmigungen sowie CEMT-Umzugsgenehmigungen sind an das BAV zu richten.

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen