Fahrerbescheinigung für Fahrer aus Drittstaaten

Die Fahrerbescheinigung bestätigt Fahrern aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), dass sie rechtmässig in Schweizer Transportunternehmen angestellt sind. Die Bestätigung ist nötig für gewerbliche Güterbeförderungen von oder durch Staaten der EU und des EWR.

Die Fahrerbescheinigung wird nur für Fahrer ausgestellt, die über eine Aufenthaltsbewilligung beziehungsweise eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügen und bei einem Schweizer Transportunternehmen beschäftigt sind, das über eine gültige Zulassungsbewilligung (sogenannte Lizenz) als Strassentransportunternehmen im Güterverkehr verfügt.

Die Fahrerbescheinigung wird für maximal 5 Jahre erteilt, jedoch nicht länger als die Gültigkeitsdauer der Lizenz, des Arbeitsvertrages oder des Aufenthaltstitels in der Schweiz.

Für die Erteilung einer Fahrerbescheinigung wird eine Gebühr von 150 Franken und für die Erneuerung 50 Franken erhoben. Weitere Informationen zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fahrerbescheinigung (PDF, 92 kB, 17.04.2024).

Gesuchsformular

Gesuche um Erteilung oder Erneuerung einer Fahrerbescheinigung sind dem BAV elektronisch einzureichen: 

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/lizenz-zulassungsbewilligung/fahrerbescheinigung.html