Der Fachausweis ist ein Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personen- und/oder Güterverkehr. Der Nachweis der fachlichen Eignung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassungsbewilligung (sogenannte Lizenz).
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und Les Routiers Suisses (LRS) führen gemeinsam Prüfungen zum Erwerb des Nachweises der fachlichen Eignung durch. Zur Prüfung wird jede natürliche Person zugelassen, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz hat. Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auf der Homepage: www.berufszulassung.ch.
Befreiung von der Prüfung zur Berufszulassung als Strassentransportunternehmen
Inhaber/Innen der nachfolgenden Fachausweise/Diplome sind von der Prüfung zur Berufszulassung befreit und müssen die Prüfung nicht erneut ablegen:
- Fachausweis (Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güter- und / oder Personen-Kraftverkehr) ausgestellt von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. In Verbindung mit der Verordnung (EG)
Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 - «Strassentransport-Disponent/in» mit eidgenössischem Fachausweis oder «Disponent/in Transport und Logistik mit eidgenössischem Fachausweis»;
- «Diplomierter Betriebsleiter/in im Strassentransport» oder «Diplomierter Betriebsleiter/in Transport und Logistik»;
- «Carführer/in-Reiseleiter/in» mit eidgenössischem Fachausweis
Bei Fragen zur Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Prüfungskommission:
Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (ASTAG)
Wölflistrasse 5
3006 Bern
Tel: 031 370 85 87
E-Mail: berufszulassung@astag.ch
Gesuchsformular
Bestellungen oder Änderungen von Fachausweisen sind dem BAV elektronisch einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Dokumentation
Leitfaden des BAV (PDF, 364 kB, 15.07.2024)Voraussetzungen zur Erteilung der Zulassungsbewilligung (sogenannte «Lizenz») für schweizerische Strassentransportunternehmen.
Erläuterungen des BAV zum Anhang 4 LVA (PDF, 316 kB, 15.07.2024)Transporte, die ohne Lizenz durchgeführt werden dürfen.
Links
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