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Veröffentlicht am 10. Juni 2025

Lizenz für Strassentransport

Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig im Personen- und / oder Güterverkehr tätig sein wollen, benötigen eine Zulassungsbewilligung (nachfolgend Lizenz genannt). Die Lizenz für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wird vom Bundesamt für Verkehr BAV, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, ausgestellt.

Lizenz, CEMT-Genehmigung, Fahrerbescheinigung, Transportbewilligungen im Güterverkehr und Fachausweis.

Ein Transport ist gewerbsmässig, wenn das Unternehmen eine wirtschaftliche Gegenleistung dafür erhält. Die Gegenleistung kann in Bezahlung mit Geld, Tausch von Waren und Dienstleistungen oder in anderer Form erbracht werden.

Lizenzpflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen im Güterverkehr

Grundsatz:
Ab 1. Mai 2025 benötigen Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig Güterbeförderungen mit Lieferwagen, Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausführen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 2,5 Tonnen übersteigt, neu eine Zulassungsbewilligung (sogenannte Lizenz).

Ausnahme:
Strassentransportunternehmen, die ihre Lieferwagen, Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen bis und mit 3,5 Tonnen ausschliesslich für die gewerbsmässige Güterbeförderung innerhalb der Schweiz einsetzen, unterstehen nicht der Lizenzpflicht.

Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

Flussdiagramm (Entscheidungshilfe): Brauche ich eine Lizenz im Güterverkehr?

Voraussetzungen zur Erteilung der Zulassungsbewilligung (sogenannte «Lizenz») für schweizerische Strassentransportunternehmen:

Transporte, die ohne Lizenz durchgeführt werden dürfen:

Um das erforderliche Eigenkapital/Reinvermögen zu kalkulieren, kann die folgende Tabelle als Hilfsmittel verwendet werden:

Weitere elektronische Gesuche sind unter «Links» (s. unten) abrufbar.

Gesuchsformulare

Ein Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Lizenz ist dem BAV elektronisch einzureichen.

Lizenzpflicht im Personenverkehr

Jedes Unternehmen, das eine der Öffentlichkeit oder bestimmten Benutzergruppen angebotene gewerbsmässige Personenbeförderung mit Motorfahrzeugen ausführt, die nach ihrem Bau und ihrer Ausrüstung geeignet und dazu bestimmt sind, ausser dem Lenker oder der Lenkerin mehr als acht Personen zu befördern, unterliegt der Lizenzpflicht.

Unternehmerverzeichnis

Das Unternehmerverzeichnis enthält sämtliche Unternehmen mit einer gültigen Lizenz.

Weitere Informationen

Fachausweis

Der Fachausweis ist ein Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personen- und/oder Güterverkehr. Dieser Nachweis ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassungsbewilligung (Lizenz).

Fahrerbescheinigung für Fahrer aus Drittstaaten

Die Fahrerbescheinigung bestätigt Fahrern aus Drittstaaten, dass sie in Schweizer Transportunternehmen angestellt sind. Die Bestätigung ist nötig für gewerbliche Güterbeförderungen von oder durch Staaten der EU und des EWR.

CEMT-Genehmigung

Derzeit bilden 43 Staaten den CEMT-Raum. Will man innerhalb dieses Raumes einen Strassengüterverkehr durch mehrere Länder durchführen, benötigt man eine Genehmigung.

Transportbewilligungen im Güterverkehr

Je nach Ausgangs- oder Bestimmungsort benötigen Transportunternehmen im internationalen Strassengüterverkehr eine Transportbewilligung. Ist ein Unternehmen lizenzpflichtig, müssen die Chauffeure zusätzlich immer die Lizenz mitführen.

FAQ Lizenz

Fragen und Antworten betreffend Lizenz, Fachausweis, Transportbewilligung und CEMT-Genehmigung.

e-Gesuche

Verschiedene Geschäfte mit dem Bundesamt für Verkehr können Sie elektronisch abwickeln, etwa Verfahren für Genehmigungen, Bewilligungen oder Zulassungen.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen