Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig im Personen- und / oder Güterverkehr tätig sein wollen, benötigen eine Zulassungsbewilligung (nachfolgend Lizenz genannt). Die Lizenz für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wird vom Bundesamt für Verkehr BAV, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, ausgestellt.
Ein Transport ist gewerbsmässig, wenn das Unternehmen eine wirtschaftliche Gegenleistung dafür erhält. Die Gegenleistung kann in Bezahlung mit Geld, Tausch von Waren und Dienstleistungen oder in anderer Form erbracht werden.
Lizenzpflicht
Güterverkehr
Jedes Unternehmen, das gewerbsmässig die Güterbeförderungen mit Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen (z.B. Lieferwagen und Anhänger) ausführt, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 Tonnen übersteigt, unterliegt der Lizenzpflicht (Art. 2 Bst. b STUG).
Personenverkehr
Jedes Unternehmen, das eine der Öffentlichkeit oder bestimmten Benutzergruppen angebotene gewerbsmässige Personenbeförderung mit Motorfahrzeugen ausführt, die nach ihrem Bau und ihrer Ausrüstung geeignet und dazu bestimmt sind, ausser dem Lenker oder der Lenkerin mehr als acht Personen zu befördern, unterliegt der Lizenzpflicht (Art. 2 Bst. a STUG).
Weitere Informationen zur Lizenz sind dem Leitfaden des BAV (PDF, 364 kB, 15.07.2024) sowie den Erläuterungen des BAV zum Anhang 4 LVA (PDF, 316 kB, 15.07.2024) zu entnehmen.
Gesuchsformulare
Ein Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Lizenz ist dem BAV elektronisch einzureichen.
Weitere elektronische Gesuche sind unter «Links» (s. unten) abrufbar.
Information zu Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
Keine Lizenzpflicht im Güterverkehr für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge über 2.5 bis und mit 3.5 Tonnen:
Unternehmerverzeichnis
Das Unternehmerverzeichnis enthält sämtliche Unternehmen mit einer gültigen Lizenz.
Rechtsgrundlagen
Dokumentation
Leitfaden des BAV (PDF, 364 kB, 15.07.2024)Voraussetzungen zur Erteilung der Zulassungsbewilligung (sogenannte «Lizenz») für schweizerische Strassentransportunternehmen.
Erläuterungen des BAV zum Anhang 4 LVA (PDF, 316 kB, 15.07.2024)Transporte, die ohne Lizenz durchgeführt werden dürfen.
Links
Weitere Informationen
Weitere e-Gesuche
Kontakt
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Marktzugang
CH-3003 Bern
Zusätzliche Information unter Telefonnummer:
- Tel.
- +41 (0)58 465 87 25
Öffnungszeiten Hotline:
Täglich von 09:00 – 11:00 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
Hotline geschlossen:
23.12.2024 - 03.01.2025