Fachinformationen
Hier finden Fachpersonen Informationen zum Thema Eisenbahn.

Anschlussgleise
Anschlussgeleise bilden den Anfangs- bzw. den Zielort des Schienengüterverkehrs. Das BAV beaufsichtigt die Anschlussgeleise und kann für deren Bau Investitionsbeiträge ausrichten. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt beim betreffenden Unternehmen.
Bahnreform
1999 startete die Schweiz den ersten von mehreren Schritten der sogenannten Bahnreform. Abgestimmt auf die Entwicklung in Europa wurde das schweizerische Bahnsystem effizienter ausgestaltet.
Bahnübergänge
Bahnübergänge sind ein Risiko für die Verkehrssicherheit. Dank einem umfangreichen Sanierungsprogramm ist die Zahl der Unfälle auf Bahnübergängen in den letzten Jahren jedoch stetig zurückgegangen. Das BAV prüft weiterhin, ob zusätzliche Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden müssen.
Berechnungstool Tunnelquerschnitt
Bei der Planung von Bahntunnels wirkt sich der Querschnitt stark auf Kosten und Energieverbrauch aus - sowohl in der Bauphase wie auch im Betrieb. Das BAV hat ein Tool entwickelt, das Fachleuten hilft, den projektierten Querschnitt zu überprüfen. So kann dieser optimal ausgestaltet werden.
Eisenbahn-Fahrzeugregister
Alle in der Schweiz zugelassenen Eisenbahnfahrzeuge sind in einem zentralen Fahrzeugregister verzeichnet.
Harmonisierte Normen
Das BAV bezeichnet im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft die technischen Normen, welche geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen und die technischen Ausführungsbestimmungen zu konkretisieren. Soweit möglich, bezeichnet es international harmonisierte Normen (Art. 23f, Abs. 2 EBG).
Interoperabilität
Die Interoperabilität bezweckt, dass Züge auf verschiedenen Schienennetzen verkehren können, insbesondere auf den Eisenbahnnetzen verschiedener Staaten. Hierfür werden die technischen Standards und die rechtlichen Rahmenbedingungen international harmonisiert.
Netznutzungskonzept und -pläne
Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungspläne (NNP) dienen dazu, die Fahrrechte (Trassen) für den Güter- und Personenverkehr auf dem schweizerischen Schienennetz gleichberechtigt zu sichern. So kann beiden Verkehrsarten langfristig ein attraktives Angebot ermöglicht werden.
Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung
Wer Eisenbahnverkehr durchführen will, benötigt eine Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung.
Infrastrukturregister (RINF)
Auf Grundlage von Art. 23l des Eisenbahngesetzes (EBG) führt die schweizerische Trassenvergabestelle ein Register mit den für den Verkehr notwendigen Informationen über die Infrastruktur gemäss den Anforderungen des Durchführungsbeschlusses 2019/777/EU.
Sicherheitsgenehmigung
Für den Betrieb der Bahninfrastruktur ist eine Sicherheitsgenehmigung notwendig.
Trassenpreis
Gemäss Eisenbahngesetz müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Infrastrukturbetreiberinnen für die Benutzung des Schienennetzes entschädigen. Der Trassenpreis deckt primär die von einem Zug unmittelbar verursachten Kosten («Grenzkosten») der Infrastruktur ab, die auf einer zeitgemäss ausgebauten Strecke normalerweise anfallen. Auf diese Weise finanziert der Verkehr ca. einen Drittel der Kosten der Eisenbahninfrastruktur. Die restlichen Kosten deckt der Bund über den Bahninfrastrukturfonds.
Typenzulassungen Elemente von Eisenbahnanlagen
Als Vorleistung für die in Art. 18 des Eisenbahngesetzes (EBG) geregelten Plangenehmigung für Bauten und Anlagen ermöglicht der Art. 18x EBG die so genannte Typenzulassung für Elemente von Eisenbahnanlagen, die in genau gleicher Weise und in gleicher Funktion mehrfach Anwendung finden.
Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen
Die Eisenbahnverordnung (EBV) verlangt für verschiedene Bewilligungsverfahren eine Bewertung der Sicherheit bzw. der Konformität durch unabhängige Prüfstellen. Das BAV stützt sich in den Verfahren auf diese Bewertungen. In einer Richtlinie hat das BAV die Anforderungen an unabhängige Prüfstellen präzisiert, ihren Beizug definiert und die von ihnen zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Zugbeeinflussung
Mit Zugbeeinflussungssystemen können Risiken, die aus allfälligen Fehlhandlungen der Lokführer erwachsen, auf ein akzeptables Mass begrenzt werden. Zugbeeinflussungssysteme bremsen Züge, wenn diese ein Signal oder eine Geschwindigkeitsvorgabe nicht beachten und das Risiko eines Ereignisses besteht. Das BAV legt die Rahmenbedingungen beim Einsatz und weiteren Ausbau der Zugbeeinflussungssysteme fest.
Zugkontrolleinrichtungen
SBB und BLS haben in der Schweiz ein Netz von über hundert Zugkontrolleinrichtungen aufgebaut. Damit können Züge mit überhitzten Rädern oder Bremsen, unzulässigen Achslasten sowie zu breiter, zu hoher oder leckender Ladung rechtzeitig identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden.
Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen
Jedes Eisenbahnfahrzeug, welches in der Schweiz verkehrt, benötigt grundsätzlich eine gültige Zulassung in Form einer Betriebsbewilligung.
Zulassung von Triebfahrzeugführenden
Das BAV ist für verschiedene Aspekte der Zulassung von Triebfahrzeugführenden (Lok- und Tramführer) und von weiterem Personal mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich zuständig (z. B. Fahrdienstleiter, Baustellensicherung).