Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen
Die Eisenbahnverordnung (EBV) verlangt für verschiedene Bewilligungsverfahren eine Bewertung der Sicherheit bzw. der Konformität durch unabhängige Prüfstellen. Das BAV stützt sich in den Verfahren auf diese Bewertungen. In einer Richtlinie hat das BAV die Anforderungen an unabhängige Prüfstellen präzisiert, ihren Beizug definiert und die von ihnen zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Zulassungen und Regelwerke
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
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