Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung
Wer Eisenbahnverkehr durchführen will, benötigt eine Netzzugangsbewilligung und eine Sicherheitsbescheinigung.
Netzzugangsbewilligung
Das BAV erteilt die Netzzugangsbewilligung, wenn das Unternehmen
- finanziell leistungsfähig ist und über einen genügenden Versicherungsschutz verfügt;
- die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen erfüllt;
- die arbeitsrechtlichen Vorschriften und die Arbeitsbedingungen der Branche einhält;
- seinen Sitz in der Schweiz hat.
Gesuch Netzzugangsbewilligung
Gesuch um Erteilung einer Netzzugangsbewilligung
Anleitung zur elektronischen Gesuchabwicklung
Sicherheitsbescheinigung
Gemäss der Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung.
Die Sicherheitsbescheinigung (SiBe/SSC) wird als Verfügung durch das BAV erstellt. Die SiBe/SSC ist fünf Jahre gültig und kann bei Bedarf innerhalb der Laufzeit aktualisiert werden. Sie bescheinigt, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) gemäss Richtlinie für Eisenbahnsicherheit (EU) 2016/798 bzw. der Verordnung (EU) 2018/762 eingerichtet hat und die Anforderungen an einen ständigen, sicheren und zuverlässigen Betrieb gewährleisten kann.
Es muss mit dem SMS sichergestellt werden, dass die Organisation alle für sie geltenden Sicherheitsverpflichtungen einhält. Zentrale Aspekte sind der Umgang mit Veränderungen und die Kontrolle der Risiken. Für die Identifikation von Gefahren und für ein fortlaufendes Risikomanagement ist ein gesamtheitlicher, strukturierter Ansatz nötig. Die wesentlichen Tätigkeiten einer Organisation müssen in einer Wechselwirkung zum Risikomanagement stehen. Das SMS dient als Nachweis der Fähigkeit, die relevanten Anforderungen zu erfüllen.
Gesuchformular Sicherheitsbescheinigung
Gesuche sind über die BAV-Webseite (e-Gesuche) einzureichen.
Umsetzungshilfen
Sicherheitsbescheinigung für nationale Verkehre
Für rein nationale Verkehre ist das BAV weiterhin Ansprechpartner und erteilt die SiBe/SSC.
Sicherheitsbescheinigung für internationale Verkehre
Für international tätige EVU besteht die Möglichkeit, eine Mehrländer-Sicherheitsbescheinigung (Single Safety Certificate SSC) bei der ERA über das OSS zu beantragen.
Sicherheitsbescheinigung für grenznahe Strecken
Der Netzzugang für ausländische Unternehmen richtet sich nach der Richtlinie für Eisenbahnsicherheit (EU) 2016/798 bzw. der Verordnung (EU) 2018/762 bzw. nach dem jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.
Sicherheitsbescheinigungen für grenznahe Strecken sind bei der ERA via One-Stop-Shop (OSS) zu beantragen. Es sind die Bestimmungen der ERA zu beachten.
Eine befristete Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem BAV wird empfohlen.
Spezifische Sicherheitsbescheinigung für Gruppe F; Basel Bad Rbf
Verkehr Nord-Süd Richtung Schweiz
Sicherheitsbescheinigungen für das Befahren der Gruppe F; Basel Bad Rbf sind bei der ERA via One-Stop-Shop (OSS) zu beantragen. Es sind die Bestimmungen der ERA zu beachten.
Es kann ein vereinfachtes Verfahren auf Basis einer Selbstdeklaration zur Erfüllung der CH-spezifischen Anforderungen angewendet werden.
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Fahrten aus dem Anschlussgleis
Anschlussgleisbenutzer müssen bestimmte Bedingungen einhalten, wenn sie ohne Sicherheitsbescheinigung das öffentliche Netz befahren wollen.
Bundesamt für Verkehr BAV
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
