Trassenpreis
Gemäss Eisenbahngesetz müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Infrastrukturbetreiberinnen für die Benutzung des Schienennetzes entschädigen. Der Trassenpreis deckt primär die von einem Zug unmittelbar verursachten Kosten (Grenzkosten) der Infrastruktur ab, die auf einer zeitgemäss ausgebauten Strecke normalerweise anfallen. Auf diese Weise finanziert der Verkehr ca. einen Drittel der Kosten der Eisenbahninfrastruktur. Die restlichen Kosten deckt der Bund über den Bahninfrastrukturfonds.
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
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