Sicherheitsgenehmigung
Für den Betrieb der Bahninfrastruktur ist eine Sicherheitsgenehmigung notwendig.
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Zulassungen und Regelwerke
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
Für den Betrieb der Bahninfrastruktur ist eine Sicherheitsgenehmigung notwendig.