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Veröffentlicht am 8. Mai 2025

Sicherheitsgenehmigung

Für den Betrieb der Bahninfrastruktur ist eine Sicherheitsgenehmigung notwendig.

Die Sicherheitsgenehmigung umfasst die Bestätigung der Zweckmässigkeit des Sicherheitsmanagementsystems der Infrastrukturbetreiberin und die Akzeptanz der Vorkehrungen, die diese getroffen hat, um einen sicheren Betrieb auf ihren Strecken zu gewährleisten.

Anfragen zur Sicherheitsgenehmigung bitte an folgende Adresse richten: netz@bav.admin.ch

Gesuchformular für Sicherheitsgenehmigung

Das vorliegende Gesuchformular ist eine Ergänzung zum elektronischen Gesuch.

Gesuche sind über die e-Gesuche einzureichen.

Grundlagen

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Zulassungen und Regelwerke
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen