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Veröffentlicht am 28. April 2025

Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen

Jedes Eisenbahnfahrzeug, welches in der Schweiz verkehrt, benötigt grundsätzlich eine gültige Zulassung in Form einer Betriebsbewilligung.

BLS Doppelstockzug Mutz RABe 515 vom Typ KISS der Firma Stadler Rail

Das BAV erteilt die Betriebsbewilligungen auf Grundlage von Art. 6a, 7, 8 und 15a-z der Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV)

Für Versuchs- und Probefahrten sowie Überführungen wird ebenfalls eine Betriebsbewilligung benötigt, welche zeitlich befristet ist.

Das Vorgehen von der Einreichung des Gesuchs über die Führung des Sicherheitsnachweises bis zur Betriebsbewilligung ist in der Richtlinie «Zulassung Eisenbahnfahrzeuge» beschrieben.

Richtlinie auf Grundlage von Art. 6a, 7, 8 und 15a-z der Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV)

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Zulassungen und Regelwerke
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen

e-Gesuche Anfragen bitte an folgende Adresse richten: